stelle) Lageplan M 1 : 1000 (mit Eintragung der Abwasseranlage und der Einleitungsstelle) Abwasserplan M 1 : 100 (in Grundriss und Schnitt) c) Nachweis der Sickerfähigkeit des Untergrundes (nur bei Einleitung der häuslichen Abwässer in das Grundwasser) Häufig gestellte Fragen Wie erhalte ich eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Abwasserentsorgung über Kleinkläranlage? Wie erhalte ich eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Abwasserentsorgung über Kleinkläranlage? Die wasserrechtliche Erlaubnis muss schriftlich beantragt werden (Formblätter unter Formulare erhältlich). Es ist zu unterscheiden zwischen [...] in der Wasserwirtschaft (PSW), Fachmann der Bauwirtschaft wie Architekt, Bauingenieur, Fachmann der Abwassertechnik wie Abwassermeister, Herstellungsfirma für Kläranlagen, Wartungsfirmen usw). Schritt 2: Planung der Abwasseranlage durch ein Planungsbüro (Vor Einreichen der Antragsunterlagen wird empfohlen die Planung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein abzustimmen – Ansprechpartner des WWA Traunstein ) Schritt 3: Vorlage der Antragsunterlagen Bei vollständigen Abwasserunterlagen wird das Wasserwirtschaftsamt zur Gutachtenerstellung beteiligt. Erst nach Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis [...] dass die Planung der Abwasseranlage den Anforderungen an die Abwasserbeseitigung des für den Landkreis geltenden abwassertechnischen Konzeptes (Anforderungen in den bezeichneten Gebieten) und den Anforderungen nach § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) entspricht. Antrag Erlaubnis für Kleinkläranlage (KKA) nach Art. 15 BayWG (Wasserschutzgebiet und Heilquellenschutzgebiet oder bei Almgebäuden) a) Antragsformular für wasserrechtliche Erlaubnis gem. Art.15 BayWG , inkl. Erläuterung des Vorhabens b) Planunterlagen Übersichtslageplan M 1 : 5000 (mit Eintragung der Abwasseranlage und der Einleitungsstelle)
1. Wassertemperaturen an der Zapfstelle prüfen, am besten mit Thermometer! Warmwasser ≥ 55°C nach max. 3 Liter Ablauf (dampfend und so heiß, dass man schnell zurückzuckt) Kaltwasser ≤ 25 °C (erfrischend kühl)? 2. Anlagentemperaturen der Warmwasserbereitung prüfen! Warmwasser-Vorlauf (Leitung, die oben aus dem Warmwasserspeicher kommt) ≥ 60°C? Zirkulations-Rücklauf (Leitung mit Pumpe, die meist mittig in den Warmwasserspeicher geht) ≥ 55°C? Achtung: Fest eingebaute Thermometer sind oft ungenau. Im Zweifelsfall die Wassertemperatur in einer Probe messen! 3. Sind alle Zirkulationsleitungen gleichmäßig [...] Probennahme darf nur durch für die Trinkwasseruntersuchung akkreditierte Labors erfolgen. Zu Probennahme, Untersuchung und Angabe des Ergebnisses gibt es eine Empfehlung des Umweltbundesamtes. Bayerische Liste der akkreditierten Labors (PDF, 76 KB) Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung (PDF, 128 KB) In der UBA-Empfehlung heißt es: „In jeder Trinkwasser-Installation sind im Rahmen der systemischen Untersuchung am Abgang der Leitung für Trinkwasser (warm) vom Trinkwassererwärmer sowie am Wiedereintritt in [...] von 0,5-0,8 µm. Sie kommen in zahlreichen Arten und Serogruppen weltweit verbreitet in Oberflächenwässern und auch im Boden vor. Früher nahm man an, dass sie nur im Süßwasser beheimatet sind, doch können sich Legionellen auch im Meerwasser halten und vermehren. Aufgrund ihrer natürlichen Verbreitung kommen Legionellen auch in geringer Anzahl im Grundwasser vor. Daher können sich auch in dem von den Wasserwerken gelieferten Trinkwasser Legionellen in überwiegend sehr geringer Konzentration befinden. Welche Erkrankungen werden durch Legionellen verursacht? Welche Erkrankungen werden durch Legionellen
Häufig gestellte Fragen Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt in der Trinkwasserüberwachung? Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt in der Trinkwasserüberwachung? Das Gesundheitsamt prüft die Erfüllung der Pflichten, die dem Betreiber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen. Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigungen der Wasserversorgungsanlagen, sowie der dazugehörigen Schutzzonen. Wie wird das Wasser untersucht? Wie wird das Wasser untersucht? Der Betreiber eine Wasserversorgungsanlage beauftragt ein „akkreditiertes“ Labor mit der Probenahme und Untersuchung [...] hierfür die E-Mail-Adresse trinkwasserbefunde@lra-bgl.de zur Verfügung. Eine Liste der geeigneten Labore finden Sie hier (PDF). Was regelt die Trinkwasserverordnung? Was regelt die Trinkwasserverordnung? Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualität von Wasser, das für den menschlichen Gebrauch entnommen oder abgegeben wird. Darunter ist nicht nur Wasser zum Trinken, sondern auch alles Wasser für den häuslichen Gebrauch (z.B. Duschen, Zähneputzen, Geschirreinigung) und zur Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln zu verstehen. Für Betreiber kleiner Wasserversorgungsanlagen hat das Gesundheitsamt [...] KÖNNEN SIE SICH ÜBER DIE QUALTITÄT DES TRINKWASSERS IM LANDKREIS BGL INFORMIEREN Die Sicherstellung der Wasserversorgung zählt zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land. Der Bedarf an Trinkwasser wird aus Gemeinde-eigenen Brunnen und Quellen gedeckt. Wir sind hier in der glücklichen Lage, dass fast alle Gemeinden im Landkreis ihren Bürgern reines, unaufbereitetes Quell- oder Brunnenwasser von bester Qualität zur Verfügung stellen können. Nur in Einzelfällen oder in besonderen Situationen ist eine Aufbereitung notwendig. Das Trinkwasser wird regelmäßig auf seine Güte untersucht
Niederschlagswasserbeseitigung Bei Niederschlagswasser von befestigten oder bebauten Flächen handelt es sich nach rechtlicher Definition um Abwasser (§54 Wasserhaushaltsgesetz). Grundsätzlich ist für eine gezielte Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser oder eine Einleitung in oberirdische Gewässer (Gewässerbenutzungen) eine wasserrechtliche Erlaubnis durch das Landratsamt zu erteilen. Dazu sind entsprechende Antragsunterlagen vorzulegen und genehmigen zu lassen. Auf eine wasserrechtliche Erlaubnis kann verzichtet werden, wenn bei Einleitungen in oberirdische Gewässer die Voraussetzungen [...] Umgang mit Regenwasser" (PDF) Weiterführende Links Internetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Thema "Programm BEN – Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen" Rechtsgrundlagen Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung - NWFreiV) vom 01. Januar 2000 Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) vom 12.01.2000 (PDF) Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische [...] Umsetzung der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) in Verbindung mit den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) und in oberirdische Gewässer (TRENOG) ergeben, können bei der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft geklärt werden. Des Weiteren werden Informationen, Beratungen und Hilfestellungen für Bürger, Kommunen, Ing.-Büros und Architekten bzgl. einer wasserwirtschaftlich sinnvollen Niederschlagswasserbeseitigung angeboten. Hilfreich bei der Frage, ob Sie erlaubnisfrei versickern oder einleiten dürfen und welche
mit Grundwassereinwirkung Eine beim Kiesabbau mögliche Einwirkung auf das Grundwasser bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis. Grundsätzlich unterliegt eine Abgrabung von Kies und sonstige Abgrabungen dem Bayerischen Abgrabungsgesetz (Art. 1, 3, 5 und 6 BayAbgrG). Grundwasser ist das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht (§ 3 Nr. 3 WHG). Soweit der Kiesabbau geeignet ist eine nachteilige Veränderung der Beschaffenheit des Grundwassers herbeizuführen, stellt dies eine unechte bzw. fiktive Benutzung des Grundwassers dar und [...] Berchtesgadener Land, Arbeitsbereich 322 Wasserecht vor der endgültigen Antragstellung über die Anforderung einer fachlichen Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein zu klären, ob eine abgrabungsrechtliche Genehmigung oder eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Hierzu muss ein Vorhabenkonzept oder der Entwurf eines Antrages dem Landratsamt vorgelegt werden. Vor der Antragstellung wird eine Vorberatung bzw. eine Antragskonferenz durch das Landratsamt als Wasserrechtsbehörde und mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein als wasserwirtschaftliche Fachbehörde, der Standortgemeinde und [...] und bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Nr. 7, 9 und 10 WHG). Eine derartige mögliche Einwirkung bzw. Benutzung des Grundwassers liegt insbesondere vor, wenn innerhalb der 2-Meter-Zuschlagsschicht zum höchsten Grundwasserstand ein Kiesabbau erfolgt. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine direkte Kiesentnahme aus dem Grundwasser, die grundsätzlich nicht zulässig ist. Bei einer Kiesentnahme aus dem Grundwasser müssen die besonderen Voraussetzungen erfüllt sein (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 WHG). Bei einem geplantem Kiesabbau mit einer möglichen nachteiligen Grund
Wasserkraftanlagen (Stau- und Triebwerke) Wasserkraftanlagen als Benutzung und eventueller Gewässerausbau bedürfen der wasserrechtlichen Zulassung. Die Wasserkraftnutzung hat in Bayern und im Landkreis Berchtesgadener Land eine große Bedeutung. Mehr als die Hälfte der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien kommt in Bayern aus der Wasserkraft (etwa 12.500 GWh Strom). Von 7.700 Wasserkraftanlagen in Deutschland befinden sich ca. 4.250 in Bayern. Die kleine Wasserkraft mit einer Leistung kleiner 1 Megawatt umfasst in Bayern ca. 4.030 Wasserkraftanlagen (Stromproduktion ca. 1.000 Gigawattstunden [...] n pro Jahr) und die große Wasserkraft größer 1 Megawatt ca. 200 Wasserkraftanlagen (Stromproduktion ca. 12.000 Gigawattstunden pro Jahr). Bei Wasserkraftanlagen typische wasserrechtliche Benutzungstatbestände: Aufstauen eines oberirdischen Gewässers (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 WHG) Ableiten von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG) Einleiten von Wasser in ein oberirdisches Gewässer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) Bei Vorliegen einer Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis (vereinfachte Erlaubnis Art. 15 BayWG oder gehobene Erlaubnis § 10 und § 15 WHG) oder eine Bewilligung erforderlich. In der [...] Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land bekanntgemacht. Bei einer Wasserkraftnutzung sind insbesondere folgende wasserrechtlichen Anforderungen zu beachten: Mindestwasserführung (Restwasser) nach § 33 WHG beim Aufstauen eines oberirdischen Gewässers oder beim Ableiten von Wasser eines oberirdischen Gewässers, Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 1 WHG bei der Errichtung, der wesentlichen Änderung und dem Betrieb der Stauanlage, Schutz der Fischpopulation nach § 35 Abs. 1 WHG bei der Nutzung von Wasserkraft, Einhaltung der Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer nach
osten für Kläranlagen, Kanalisationen und andere abwassertechnische Einrichtungen gerechter zu verteilen. Die Abwasserabgabe wird in gesonderten Festsetzungsverfahren durch das zuständige Landratsamt erhoben für: Großeinleitungen (Abwasser aus Gewerbebetrieben und Abwasser aus Haushaltungen mit einer Schmutzwassermenge von mehr als 8 m3/Tag) Kleineinleitungen (Abwasser aus Haushaltungen mit einer Schmutzwassermenge von weniger als 8 m3/Tag); die Erhebung erfolgt über die Gemeinde Niederschlagswassereinleitungen (verschmutztes Niederschlagswasser) Abgabepflichtig ist, wer unmittelbar in ein Gewässer [...] Abwasserabgabe Hierbei handelt es sich um eine Abgabe, die der Einleiter abhängig von Schädlichkeit und Menge des Abwassers zu leisten hat. Grundprinzip der Abwasserabgabe ist, dass derjenige, der Abwasser in ein Gewässer einleitet, eine von Schädlichkeit und Menge des Abwassers abhängige Abgabe entrichten muss. Sie ist eine sogenannte Umweltabgabe die mit finanziellen Anreizen die durch Abwassereinleitungen verursachten Gewässerbelastungen möglichst gering halten soll. Daneben soll die Abwasserabgabe durch eine entsprechende Verteilung des Abgabenaufkommens dazu beitragen, die enormen Investi [...] Gewässer einleitet, also Direkteinleiter. Dies sind i.d.R. Kommunen (Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände usw.), Abwasserzweckverbände, Industrie-, Gewerbe-, oder sonstige Betriebe sowie Betreiber von Kleinkläranlagen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verrechnung von Aufwendungen für die Errichtung oder Erweiterung von Kläranlagen oder Kanalisationen mit der Großeinleiter- und/oder der Niederschlagswasserabgabe möglich. Der Gesetzgeber honoriert damit Investitionen in den Gewässerschutz durch eine Bezuschussung, die bis zu 3 Jahresabgaben betragen kann. Kontakt Kontakt Frau Hunklinger +49 8651
Hochwasserschutz, Überschwemmung Hochwasserereignisse sind Naturerscheinungen, die vom Menschen nicht verhindert werden können. Jedoch kann man sich auf die Folgen der Hochwasser- und Starkregenereignissen vorbereiten. Dies beginnt bereits bei jedem selbst (Eigenvorsorge). Zudem haben die Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung die Belange des Hochwasserschutzes entsprechend zu würdigen. Darüber hinaus hat die Wasserwirtschaftsverwaltung die Aufgabe, Überschwemmungsgebiete als Informationsgrundlage für Private als auch Kommunen zu ermitteln. Des Weiteren können durch Wasserwirtschaftsverwaltung oder [...] Bereich "Bauen in Überschwemmungsgebieten" zum Bereich "Heizöllagerung" zum Bereich "Hochwasserschutz" Weiterführende Links Hochwassernachrichtendienst Wetterwarnkarte Internetauftritt Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zum Thema "Ziele der Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz in Bayern" Internetauftritt des Wasserwirtschaftsamts Traunstein zum Thema "Hochwasser" Internetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Thema "Eigenvorsorge - Was kann der Einzelne tun?" [...] oder Kommunen (im jeweiligen Zuständigkeitsbereich) entsprechende Ausbau- und Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgen nur zu einem gewissen Schutzstandard (in Bayern ein Hochwasser, das statistisch betrachtet einmal in 100 Jahren auftritt (HQ 100 ) + Klimazuschlag von 15 %, um die durch den Klimawandel induzierten Veränderungen abzupuffern). Einen absoluten Schutz vor Überschwemmungen gibt es dadurch jedoch auch nicht. Der Hochwasserschutz gehört zu den elementaren Aufgaben des Staates zur Sicherung der menschlichen Daseinsvorsorge. Wichtige Voraussetzung
Grundwasserwärmepumpen Grundwasserwärmepumpen sind Heizsysteme zur Erdwärmenutzung (oberflächennahe Geothermie), die als Wärmequelle das Grundwasser nutzen. Sie bestehen im Regelfall aus einem Entnahmebrunnen, einem Schluckbrunnen und der eigentlichen Wärmepumpenanlage. Da nicht überall im Landkreis optimale hydrogeologische Bedingungen für solche Anlagen bestehen (Grundwasserspiegel, Ergiebigkeit des Grundwasserleiters), ist eine umfassende Beratung des Bauherrn durch Planungsbüros, Fachbetriebe und Sachverständige im Vorfeld der Antragstellung unerlässlich. In Wasserschutzgebieten geht der Schutz [...] Schutz des Trinkwassers der energetischen Nutzung vor. Wasserrechtlich relevant ist bei solchen Anlagen die Benutzung des oberflächennahen Grundwassers (Entnehmen und Wiedereinleiten, Temperaturänderung) und der Eingriff ins Grundwasser durch die Bohrungen für Entnahme- und Sickerbrunnen. Es darf nur das oberflächennahe Grundwasser erschlossen und genutzt werden, welches nur abgekühlt (oder erwärmt), ansonsten jedoch in seiner weiteren Beschaffenheit nicht verändert werden darf. Bohrungen zur Errichtung der Brunnenanlage sind ein nach § 49 WHG in Verbindung mit Art. 30 BayWG anzuzeigender Erdaufschluss [...] Bauabnahme nach Art. 61 BayWG (ebenfalls durchgeführt von einem Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft) zu unterziehen. Erforderliche Unterlagen Erforderliche Unterlagen Wasserrechtsanträge, je nach Anlagengestaltung und -typ, wie im Infoteil beschrieben. Kontakt Kontakt Frau Cicholinski +49 8651 773 557 E-Mail senden +49 8651 773 560 Informationsmaterial Datenschutzinformation der Abteilungen Wasserrecht und Bodenschutz 174 KB aktuelle Liste der Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (zur Verfügung gestellt vom Bayerischen Landesamt für Umwelt) (PDF) Bayerisches Verfahrenshandbuch
Regel die Überprüfung des Wasserkreislaufs des Beckenwassers einschließlich Wasseraufbereitung, eine Messung der Chlorkonzentrationen im Beckenwasser, eine mikrobiologische Probenahme, Prüfung der Betreiberpflichten auf Einhaltung der Regeln der Technik, des Betriebsbuches auf richtige Führung und Auffälligkeiten, der Trinkwasser-Installation einschließlich der Duschen sowie die allgemeine Hygiene in den Einrichtungen der Bäder. Welche Vorschriften und Normen gibt es für Bäder? Welche Vorschriften und Normen gibt es für Bäder? Die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser muss somit so erfolgen [...] dieser Mengen auf. Damit dabei keine Krankheitserreger geschluckt werden und das Baden wirklich ein Vergnügen bleibt, ist hygienisch einwandfreie Wasserqualität entscheidend. Hier können Sie sich informieren, wie Betreiber, Badewassertechnik und Gesundheitsamt dies sicherstellen. Im Infektionsschutzgesetz wird in § 37 Absatz 2 die wichtigste Anforderung an die Beschaffenheit von Schwimm- und Badebeckenwasser gestellt: „Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch [...] SO KÖNNEN SIE SICH ÜBER DIE SCHWIMMBÄDER UND DIE BADEWASSERQUALITÄT INFORMIEREN Baden und Schwimmen zählen zu den beliebtesten Freizeitvergnügen. Im Landkreis BGL gibt es 3 Hallenbäder bzw. Thermen, 8 Freibäder und einen Naturbadeteich. Die wichtigste Voraussetzung für ungetrübte Badefreuden ist ein gepflegte Schwimmbad und ein hygienisch einwandfreies und sauberes Badewasser. Eine Übersicht über unsere Schwimmbäder finden Sie gleich anschließend. Ein durchschnittlicher Schwimmer schluckt beim Baden im Schnitt 50 ml, ein Nichtschwimmer 30 ml Wasser. Kinder beim Herumtoben nehmen oft ein Vielfaches