Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Ein per E-Mail eingereichter elektronischer Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. E-Mail-Anhänge werden nur im Dateiformat (*.pdf) entgegengenommen, und nur, wenn die qualifizierte elektronische Signatur in das PDF-Dokument integriert ist (PDF-inline).
Die zu übersendenden Dateien sollen eine möglichst geringe Größe aufweisen, maximal 20 MB. Ein eingescannter Text muss gut lesbar sein. Aufgrund zu schwacher oder unscharfer Schrift nicht oder nur äußerst schwer lesbare Texte werden beanstandet. Dadurch können Fristen versäumt werden.
Für die Dateinamen gilt:
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
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