Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Schlachtung von Huftieren (z. B. Rinder, Schweine, etc.) im Herkunftsbetrieb genehmigt werden. Die Genehmigung muss vor Beginn der Tätigkeit beantragt und erteilt werden.
Für die Beantragung nutzen Sie bitte folgende Formulare:
Für Fragen zur Genehmigung der Schlachtung im Herkunftsbetrieb stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.