Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Jetzt alten Kartenführerschein ersetzen!

Der Umtausch in ein fälschungssicheres Dokument ist Pflicht

ONLINE-Service

Am Schalter der Führerscheinstelle werden nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Unter dem nachfolgenden Internetlink haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.

Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.


Zusätzlich gibt es  die Möglichkeit einer Online-Antragstellung
Alle Infos dazu sind auf dieser Seite unter "Wie funktioniert die Antragstellung" zu finden.
Klicken Sie hier, um direkt zum Umtausch eines älteren unbefristeten Kartenführerscheins zu gelangen.
Wenn Sie noch einen Papierführerschein umtauschen möchten, klicken Sie bitte hier.

Der Bundesrat hat im Jahr 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen beschlossen.

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen demnach in einen fälschungssicheren und befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. 

In einer ersten Umtauschphase in den vergangenen drei Jahren wurden die alten Papierführerscheine nach und nach ersetzt. Einzig für die Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, gilt noch eine Tauschfrist bis 19. Januar 2033. 

Aktuell läuft die Umtauschphase  für die älteren Kartenführerscheine, welche vor 2013 ausgestellt wurden. Die jeweiligen Fristen richten sich dabei nach dem Ausstellungsjahr. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Mit längeren Wartezeiten ist zu rechnen, da die Zahl der Kartenführerscheine, die ersetzt werden müssen, deutlich höher ist als die der Papierführerscheine. Im aktuellen Umtauschblock ist mit circa 8.000 Führerscheinen zu rechnen. Da in den Wochen vor dem jeweiligen Fristende erfahrungsgemäß ein höheres Aufkommen zu erwarten ist, bittet das Landratsamt um frühzeitige Antragstellung der aufgerufenen Jahrgänge. 

Beantragen Sie den Führerscheinumtausch bitte bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Heimat-EU-Staates.


Hinweis: Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Papier– oder Kartenführerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins.

Welche Führerscheine müssen bis wann umgetauscht werden?


1. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119.01.2026
2002 bis 200419.01.2027
2005 bis 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 bis 18.01.201319.01.2033



2. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine.

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1953 bis 195819.07.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025
vor 195319.01.2033

Antragstellung

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Der Antrag kann direkt im Landratsamt oder wie bisher auch über die Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Für eine persönliche Antragstellung am Landratsamt Berchtesgadener Land  ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Neben der Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren, steht den Bürgerinnen und Bürgern im Landratsamt Berchtesgadener Land noch die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
     
  • Bei der persönlichen Antragstellung nach vorheriger Terminvereinbarung im Landratsamt ist eine Abholung des neuen EU-Kartenführerscheins nicht notwendig, da dieser von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt wird. Zu diesem Zeitpunkt verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Der entwertete Führerschein kann als Erinnerungsstück behalten werden.
     
  • Wird die persönliche Antragstellung in der Gemeinde vorgenommen, so ist die Abholung des Führerscheins im Landratsamt notwendig. Hier ist jedoch keine persönliche Vorsprache notwendig. Der neue Führerschein kann auch per Vollmacht und der Ausweiskopie des Antragstellers im Landratsamt abgeholt werden.
     
  • Online-Antragstellung:
    Zusätzlich wird eine vollständige Onlinelösung angeboten. Die Antragstellung erfolgt dabei über das Bürgerserviceportal. Für den Umtausch eines älteren Kartenführerscheins klicken Sie bitte hier
    Haben Sie Ihren alten Papierführerschein noch nicht durch eine Karte ersetzt? Hier geht es direkt zum entsprechenden Online-Antrag.


    Wichtig: Für die Online-Antragstellung ist eine Identifikation mittels Online-Ausweis, Europäischer ID oder ELSTER-Portal notwendig.
    Ein Behördengang ist nicht mehr erforderlich. Die Antragstellung und die Übersendung der notwendigen Unterlagen erfolgt digital. Der Altführerschein kann im Anschluss per Post an das Landratsamt übermittelt werden. Der entwertete Altführerschein sowie der neue Kartenführerschein werden dann komfortabel nach Hause übersandt.


    Eine Navigationshilfe zur Online-Antragstellung finden Sie im rechten Bereich dieser Seite unter der Rubrik  “Informationsmaterial”.

Erforderliche Unterlagen

  • Wohnsitz im Berchtesgadener Land
  • Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • 1 Unterschrift für Kartenführerschein (erfolgt bei Antragstellung vor Ort)
  • vorhandener Führerschein im Original

 

Entstehende Kosten: 26,50 bis 31,60 Euro (Umtausch-Gebühren)