Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Seit 01.03.2021 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.
Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.
Zusätzlich gibt es seit Oktober 2023 die Möglichkeit einer Online-Antragstellung.
Alle Infos dazu gibts es auf dieser Seite unter "Wie funktioniert die Antragstellung".
Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen beschlossen.
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Für den Landkreis Berchtesgadener Land bedeutet dies, dass in den nächsten Jahren ca. 3.500 Führerscheine pro Jahr umgetauscht werden müssen. Da zu den jeweiligen Stichtagen mit einem erhöhten Aufkommen zu rechnen ist, bittet das Landratsamt um rechtzeitige Antragstellung.
Hinweis: Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Papier– oder Kartenführerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins.
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1953 bis 1958 | 19.07.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
vor 1953 | 19.01.2033 |
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Ein Behördengang ist nicht mehr erforderlich. Die Antragstellung und die Übersendung der notwendigen Unterlagen erfolgt digital. Der Altführerschein kann im Anschluss per Post an das Landratsamt übermittelt werden. Der entwertete Altführerschein sowie der neue Kartenführerschein werden im Anschluss komfortabel nach Hause übersandt.
Wichtig: Für die Online-Antragstellung ist eine Identifikation mittels Online-Ausweis, Europäischer ID oder ELSTER-Portal notwendig.
Eine Navigationshilfe zur Online-Antragstellung gibt es hier.
Entstehende Kosten: 25,30 bis 30,40 Euro (Umtausch-Gebühren)