Am Schalter der Führerscheinstelle werden nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Unter dem nachfolgenden Internetlink haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.
Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer Online-Antragstellung.
Alle Infos dazu sind auf dieser Seite unter "Wie funktioniert die Antragstellung" zu finden.
Klicken Sie hier, um direkt zum Umtausch eines älteren unbefristeten Kartenführerscheins zu gelangen.
Wenn Sie noch einen Papierführerschein umtauschen möchten, klicken Sie bitte hier.
Der Bundesrat hat im Jahr 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen beschlossen.
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen demnach in einen fälschungssicheren und befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden.
In einer ersten Umtauschphase in den vergangenen drei Jahren wurden die alten Papierführerscheine nach und nach ersetzt. Einzig für die Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, gilt noch eine Tauschfrist bis 19. Januar 2033.
Aktuell läuft die Umtauschphase für die älteren Kartenführerscheine, welche vor 2013 ausgestellt wurden. Die jeweiligen Fristen richten sich dabei nach dem Ausstellungsjahr. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Mit längeren Wartezeiten ist zu rechnen, da die Zahl der Kartenführerscheine, die ersetzt werden müssen, deutlich höher ist als die der Papierführerscheine. Im aktuellen Umtauschblock ist mit circa 8.000 Führerscheinen zu rechnen. Da in den Wochen vor dem jeweiligen Fristende erfahrungsgemäß ein höheres Aufkommen zu erwarten ist, bittet das Landratsamt um frühzeitige Antragstellung der aufgerufenen Jahrgänge.
Beantragen Sie den Führerscheinumtausch bitte bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Heimat-EU-Staates.
Hinweis: Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Papier– oder Kartenführerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins.
1. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
2. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1953 bis 1958 | 19.07.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
vor 1953 | 19.01.2033 |
Online-Antragstellung:
Zusätzlich wird eine vollständige Onlinelösung angeboten. Die Antragstellung erfolgt dabei über das Bürgerserviceportal. Für den Umtausch eines älteren Kartenführerscheins klicken Sie bitte hier.
Haben Sie Ihren alten Papierführerschein noch nicht durch eine Karte ersetzt? Hier geht es direkt zum entsprechenden Online-Antrag.
Wichtig: Für die Online-Antragstellung ist eine Identifikation mittels Online-Ausweis, Europäischer ID oder ELSTER-Portal notwendig.
Ein Behördengang ist nicht mehr erforderlich. Die Antragstellung und die Übersendung der notwendigen Unterlagen erfolgt digital. Der Altführerschein kann im Anschluss per Post an das Landratsamt übermittelt werden. Der entwertete Altführerschein sowie der neue Kartenführerschein werden dann komfortabel nach Hause übersandt.
Eine Navigationshilfe zur Online-Antragstellung finden Sie im rechten Bereich dieser Seite unter der Rubrik “Informationsmaterial”.
Entstehende Kosten: 26,50 bis 31,60 Euro (Umtausch-Gebühren)