Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Wenn Personen z.B. in Taxen, Mietwagen, sowie in Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten befördert werden sollen

ONLINE-Terminvereinbarung

Seit 01.03.2021 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.
 


​​​​​​​Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.

Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf es, wer gewerblich ein Taxi, einen Mietwagen, einen Pkw im Linienverkehr oder für Ausflugsfahrten und/oder einen Krankenwagen führt.

Der Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird über einen gelben Fahrgastbeförderungsschein geführt.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist auf 5 Jahre befristet und muss verlängert werden, wenn weiterhin davon Gebrauch gemacht werden soll.


Erforderliche Unterlagen

Erstmalige Erteilung


Entstehende Kosten:
37,50 Euro
ggf. 50,00 Euro Ortskundeprüfung
ggf. 13,00 Euro Gebühr Führungszeugnis

Verlängerung innerhalb der Gültigkeit


Entstehende Kosten:
32,90 Euro
gegebenfalls 13,00 Euro Gebühr Führungszeugnis

Verlängerung nach der Gültigkeit


Entstehende Kosten:
32,90 Euro
gegebenfalls 13,00 Euro Gebühr Führungszeugnis