Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf es, wer gewerblich ein Taxi, einen Mietwagen, einen Pkw im Linienverkehr oder für Ausflugsfahrten und/oder einen Krankenwagen führt.
Der Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird über einen gelben Fahrgastbeförderungsschein geführt.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist auf 5 Jahre befristet und muss verlängert werden, wenn weiterhin davon Gebrauch gemacht werden soll.
Entstehende Kosten:
37,50 Euro
ggf. 50,00 Euro Ortskundeprüfung
ggf. 13,00 Euro Gebühr Führungszeugnis
Entstehende Kosten:
32,90 Euro
gegebenfalls 13,00 Euro Gebühr Führungszeugnis
Entstehende Kosten:
32,90 Euro
gegebenfalls 13,00 Euro Gebühr Führungszeugnis