Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Verbraucherbeschwerde

Als Verbraucher haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen nur Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich sind und nicht über ihre wahre Beschaffenheit täuschen. 

 

Bei Verdacht einer lebensmittelbedingten Erkrankung, einer mangelhaften Ware oder bei Feststellen unhygienischer Zustände in Betrieben wenden Sie sich bitte persönlich, schriftlich oder telefonisch an uns.


Folgende Informationen sind für uns wichtig:

  • Hergangsort/Wo wurde die Ware gekauft (Kaufnachweis)?
  • Wie wurde mit der Ware umgegangen? Lagerung (Dauer, kühlpflichtig, Heißhaltung)
  • Restmenge vorhanden?
  • Was wurde wann verspeist?
  • Welche anderen Lebensmittel wurden verzehrt?
  • Beginn und Dauer der Erkrankung?
  • Wer und wie viele sind erkrankt?
  • Art der Erkrankung?
  • Wurde bereits ein Arzt kontaktiert?

Häufig gestellte Fragen

Wird meine Beschwerde vertraulich behandelt?

Die Beschwerde wird natürlich vertraulich behandelt, wenn dies gewünscht wird. Für eventuelle Rückfragen oder zur weiteren Verfolgung ist es für uns allerdings hilfreich und wichtig, die Kontaktdaten aufzunehmen.

Kontakt

Herr Bernrieder

Zuständigkeit: Freilassing, Schönau a. Königssee – Ortsteile: Ober,- Unterschönau, Unterstein, Hinterschönau

Herr Hafner

Zuständigkeit: Teisendorf, Schneizlreuth, Schönau a. Königssee – Ortsteile: Königssee, Faselberg, Schwöb

Herr Maier

Zuständigkeit: Bad Reichenhall und Ramsau b. Berchtesgaden

Frau Oberlechner

Zuständigkeit: Anger, Ainring und Laufen

Herr Reiser

Zuständigkeit: Saaldorf-Surheim, Berchtesgaden, Marktschellenberg

Herr Wadispointner

Zuständigkeit: Piding, Bayerisch Gmain und Bischofswiesen

Prinzipiell sind jedoch alle Überwachungsbeamten für den Landkreis zuständig.

E-Mail/Telefax allgemein