Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Als Verbraucher haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen nur Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich sind und nicht über ihre wahre Beschaffenheit täuschen.
Bei Verdacht einer lebensmittelbedingten Erkrankung, einer mangelhaften Ware oder bei Feststellen unhygienischer Zustände in Betrieben wenden Sie sich bitte persönlich, schriftlich oder telefonisch an uns.
Folgende Informationen sind für uns wichtig:
Die Beschwerde wird natürlich vertraulich behandelt, wenn dies gewünscht wird. Für eventuelle Rückfragen oder zur weiteren Verfolgung ist es für uns allerdings hilfreich und wichtig, die Kontaktdaten aufzunehmen.
Zuständigkeit: Freilassing, Schönau a. Königssee – Ortsteile: Ober,- Unterschönau, Unterstein, Hinterschönau
Zuständigkeit: Teisendorf, Schneizlreuth, Schönau a. Königssee – Ortsteile: Königssee, Faselberg, Schwöb
Zuständigkeit: Bad Reichenhall und Ramsau b. Berchtesgaden
Zuständigkeit: Anger, Ainring und Laufen
Zuständigkeit: Saaldorf-Surheim, Berchtesgaden, Marktschellenberg
Zuständigkeit: Piding, Bayerisch Gmain und Bischofswiesen
Prinzipiell sind jedoch alle Überwachungsbeamten für den Landkreis zuständig.