Als Verbraucher haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen nur Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich sind und nicht über ihre wahre Beschaffenheit täuschen.
Bei Verdacht einer lebensmittelbedingten Erkrankung, einer mangelhaften Ware oder bei Feststellen unhygienischer Zustände in Betrieben wenden Sie sich bitte persönlich, schriftlich oder telefonisch an uns.
Folgende Informationen sind für uns wichtig:
Die Beschwerde wird natürlich vertraulich behandelt, wenn dies gewünscht wird. Für eventuelle Rückfragen oder zur weiteren Verfolgung ist es für uns allerdings hilfreich und wichtig, die Kontaktdaten aufzunehmen.
Zuständigkeit: Laufen, Freilassing, Schönau a. Königssee (Ortsteile: Ober-, Unter- & Hinterschönau, Unterstein)
Zuständigkeit: Teisendorf, Schneizlreuth und Schönau a. Königssee (Ortsteile: Königssee, Faselberg, Schwöb)
Zuständigkeit: Anger, Bad Reichenhall und Ramsau b. Berchtesgaden
Zuständigkeit: Saaldorf-Surheim, Ainring, Berchtesgaden und Marktschellenberg
Zuständigkeit: Piding, Bayerisch Gmain und Bischofswiesen
Prinzipiell sind jedoch alle Überwachungsbeamten für den Landkreis zuständig.