Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Lärmbelästigung

Je nach Lärmquelle sind unterschiedliche Stellen für die Bearbeitung Ihrer Lärmbeschwerde zuständig. Hier finden Sie eine Tabelle mit häufigen Lärmquellen und den jeweiligen Ansprechpartnern.


Zunächst wird die direkte Kontaktaufnahme mit dem Verursacher des Lärms empfohlen.


Sofern die Immissionsschutzbehörde im Landratsamt nach der obigen Tabelle für Ihr Anliegen zuständig ist, bitten wir vorrangig um schriftliche Zusendung Ihrer Lärmbeschwerde.


Hinweise
  • Mehrere Gemeinden haben eigene Verordnungen zur zeitlichen Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten oder zur Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten erlassen. Für dahingehende Verstöße ist die jeweilige Gemeinde zuständig.
  • Für Ausnahmen nach § 7 Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), insbesondere auch für die Entscheidung über Nachtbaustellen mit Einsatz der in der Verordnung genannten Geräte, sind ebenfalls die Gemeinden zuständig.
Kontakt

Herr Hempel

Herr Jost

Herr Rabenbauer

Frau Langhof