Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder aufgrund des Abkommens vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (Assoziationsabkommen EWG/Türkei) ein Aufenthaltsrecht besteht.
Sofern ein Aufenthaltstitel unter Beachtung der Einreisebestimmungen bei der Ausländerbehörde beantragt werden kann, wird in jedem Falle ein förmlicher Antrag benötigt.
Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Vorzulegen ist neben
Welche weiteren Unterlagen zur Bearbeitung bei der Ausländerbehörde benötigt werden, bestimmt sich individuell nach dem jeweiligen Aufenthaltszweck und den dazu geltenden Rechtsvorschriften. Bitte erkundigen Sie sich zum jeweiligen Fall vor Ihrer Vorsprache bei der Ausländerbehörde.
Vor der Ersteinreise in das Bundesgebiet ist grundsätzlich ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen.
Im Bundesgebiet ist der Aufenthaltstitel, bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Landratsamt Berchtesgadener Land ist für Ausländer zuständig, die ihren Wohnsitz auch im Landkreis Berchtesgadener Land haben.
Vorzulegen ist neben dem Formblatt-Antrag ein aktuelles biometrisches Passfoto und ein gültiger Pass. Welche weiteren Unterlagen zur Bearbeitung bei der Ausländerbehörde benötigt werden, bestimmt sich individuell nach dem jeweiligen Aufenthaltszweck und den dazu geltenden Rechtsvorschriften.
Bitte erkundigen Sie sich zum jeweiligen Fall vor Ihrer Vorsprache bei der Ausländerbehörde .
Arbeitsbereichsleitung Stellv. Fachbereichsleitung Sachbearbeitung Drittstaatsangehörige für den Buchstabenbereich Br-Bz, C - D
Stellv. Arbeitsbereichsleitung Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich J - K
Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich A, Ba - Bq
Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich E - I
Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich L - Ö
Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich O – R, Sa - Sh
Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich Si – SZ, T - Z
Zuarbeitung Drittstaatsangehörige für den Buchstabenbereich A - Z
Aushändigung und Adressänderungen von eAT´s für den Buchstabenbereich A – K
Aushändigung und Adressänderungen von eAT´s für den Buchstabenbereich L – Z,
Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.