Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Aufenthaltstitel

Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder aufgrund des Abkommens vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (Assoziationsabkommen EWG/Türkei) ein Aufenthaltsrecht besteht.  

 

Sofern ein Aufenthaltstitel unter Beachtung der Einreisebestimmungen bei der Ausländerbehörde beantragt werden kann, wird in jedem Falle ein förmlicher Antrag benötigt.


Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Erforderliche Unterlagen

Vorzulegen ist neben

  • dem Formblatt-Antrag (PDF)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto und
  • ein gültiger Pass.


Welche weiteren Unterlagen zur Bearbeitung bei der Ausländerbehörde benötigt werden, bestimmt sich individuell nach dem jeweiligen Aufenthaltszweck und den dazu geltenden Rechtsvorschriften. Bitte erkundigen Sie sich zum jeweiligen Fall vor Ihrer Vorsprache bei der Ausländerbehörde.

Häufig gestellte Fragen

Wo beantrage ich einen Aufenthaltstitel?

Vor der Ersteinreise in das Bundesgebiet ist grundsätzlich ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen.


Im Bundesgebiet ist der Aufenthaltstitel, bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Landratsamt Berchtesgadener Land ist für Ausländer zuständig, die ihren Wohnsitz auch im Landkreis Berchtesgadener Land haben. 

Welche Unterlagen benötige ich zur Beantragung eines Aufenthaltstitels?

Vorzulegen ist neben dem Formblatt-Antrag ein aktuelles biometrisches Passfoto und ein gültiger Pass. Welche weiteren Unterlagen zur Bearbeitung bei der Ausländerbehörde benötigt werden, bestimmt sich individuell nach dem jeweiligen Aufenthaltszweck und den dazu geltenden Rechtsvorschriften.


Bitte erkundigen Sie sich zum jeweiligen Fall vor Ihrer Vorsprache bei der Ausländerbehörde .

Kontakt

Frau Brilka

Arbeitsbereichsleitung Stellv. Fachbereichsleitung Sachbearbeitung Drittstaatsangehörige für den Buchstabenbereich Br-Bz, C - D

Frau Haderer

Stellv. Arbeitsbereichsleitung Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich J - K

Herr Resch

Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich A, Ba - Bq

Frau Fuchs

Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich E - I

Frau Eyvazova

Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich L - Ö

Frau Steindlmüller

Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich O – R, Sa - Sh

Frau Preuß

Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich Si – SZ, T - Z

Frau Walter

Zuarbeitung Drittstaatsangehörige für den Buchstabenbereich A - Z

Frau Ilic

Aushändigung und Adressänderungen von eAT´s für den Buchstabenbereich A – K

Frau Mader

Aushändigung und Adressänderungen von eAT´s für den Buchstabenbereich L – Z,

Telefax

  • +49 8651 773 581

Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.