Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die sich besonders durch die familienähnliche Struktur und flexiblen Betreuungszeiten auszeichnet. Damit bietet Kindertagespflege eine wertvolle Alternative und Ergänzung zum Betreuungsangebot in Kindertagesstätten und Schulen.
In der Kindertagespflege werden maximal fünf Kinder gleichzeitig von einer Tagesmutter betreut. Diese konstante Bezugsperson ist besonders für Kinder unter drei Jahren wichtig, um sich optimal entwickeln zu können. Gemeinsam mit anderen Tagespflegekindern oder den Kindern der Tagespflegeperson können hier soziale Erfahrungen gemacht werden. Zudem können die Tagespflegepersonen auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes eingehen.
Alle vom Amt für Kinder, Jugend und Familien vermittelten Tagespflegepersonen haben einen Qualifizierungskurs absolviert und bilden sich regelmäßig fort.
Der familiäre Rahmen bietet vielfältige Lern- und Bildungsmöglichkeiten. Eltern können in der Regel die Betreuungszeiten mit der Tagespflegeperson flexibel und ihren Arbeitszeiten entsprechend vereinbaren. In der kleinen Gruppe ist es möglich, auf spezielle Bedürfnisse der Kinder, z. B. Ernährungsbesonderheiten, Rücksicht zu nehmen.
Die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von § 24 SGB VIII umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson.
Die Höhe der laufenden Geldleistung sowie weitergehende Regelungen können den jeweils aktuell geltenden Richtlinien für die Kindertagespflege entnommen werden.
Anspruch auf ganzen oder teilweisen Erlass von Kostenbeiträgen für eine geeignete Kindertagespflege haben danach Familien, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land haben und denen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII die Bezahlung der Kostenbeiträge auf Grund ihres Einkommens nicht zuzumuten ist, oder wenn die Kinderbetreuung für die Entwicklung des Kindes aus pädagogischen Gründen erforderlich ist. Eine entsprechende Antragstellung ist erforderlich.
Die Höhe der Kostenbeiträge sowie weitergehende Regelungen können der jeweils aktuell geltenden Kostenbeitragssatzung des Landkreises Berchtesgadener Land für Kindertagespflege entnommen werden.
Bei Fragen können Sie gerne anrufen und/oder einen Beratungstermin zu einem persönlichen Gespräch vereinbaren.
Gemäß § 43 SGB VII benötigen alle Tagespflegeeltern, die Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate und gegen Entgelt betreuuen, eine Pflegeerlaubnis, die ausschließlich über das Amt für Kinder, Jugend und Familien ausgestellt werden kann. Zur Erlangung einer Pflegeerlaubnis müssen grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein werden, u. a. eine Qualifizierungsmaßnahme, die 160 Unterrichtseinheiten umfasst.
Dabei werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über grundlegende Aspekte der Kindertagespflege und in pädagogischen, entwicklungspsychologischen und erzieherischen Themen geschult. Des Weiteren findet eine Eignungsprüfung durch den Tagespflegefachdienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familien statt. Dabei werden auch die Räumlichkeiten der Kindertagespflegestelle auf deren Eignung und Sicherheit überprüft. Die Tagespflegeperson hat zudem verschiedene Unterlagen, wie ein erweitertes Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder, ein ärztliches Attest und ein Hygienezeugnis vorzulegen.
Die Tagespflegeeltern stehen im engen Kontakt mit dem Fachdienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familien. Sie absolvieren in der Regel jährlich mindestens 15 Unterrichtseinheiten Fortbildung.
Im Bereich "Veranstaltungen & Termine" informieren wir regelmäßig über Qualifizierungskurse und Fortbildungsmöglichkeiten.
Bei Fragen können Sie gerne anrufen und/oder einen Beratungstermin zu einem persönlichen Gespräch vereinbaren.
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