Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildhaltung bis zu einer Gesamtfläche von 10ha sind dem Veterinäramt anzuzeigen.
Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes zur Fleischgewinnung gehalten werden. Neben dem Grundstücksplan mit Flurnummer sind Angaben über die Sachkunde des Betreibers, z.B. eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem landwirtschaftlichen Sachkundelehrgang für Gehegewildhalter, vorzulegen.
Auf die gesondert zu genehmigende Schießerlaubnis wird hingewiesen. Ebenso sind diese Wildgehege als Tiergehege bei der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen.
Veterinäramt