Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten berechtigte Mieter laufende Zuschüsse (Zusatzförderung).
Die Höhe der Zusatzförderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts und dessen Zuordnung in bestimmte Einkommensstufen, die im Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz festgelegt sind (Punkt 22 WFB 2023).
Die Zusatzförderung ist beim Landratsamt zu beantragen.
Sie können Ihren Antrag auf Zusatzförderung direkt postalisch ans Landratsamt richten (Antragsformular hier erhältlich: Antragsformulare) oder über das Bayernportal unter Mietwohnung; Beantragung einer Zusatzförderung - BayernPortal (freistaat.bayern) einreichen.
Voraussetzung für die Online-Beantragung ist das Vorliegen einer Bayern-ID.
Nähere Infos zur Bayern-ID finden Sie unter https://freistaat.bayern/hilfe.
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr