Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Schaf- und Ziegenhalteprämie

Schaf- und Ziegenzucht hat in Bayern Tradition. Bayern ist seit vielen Jahren schafreichstes Bundesland und hat jetzt diesen Spitzenplatz auch bei den Ziegen erobert. Als Zeichen für diesen tierwohlgerechten und ressourcenschonenden Betriebszweig werden die Schafhalter mit Beihilfen unterstützt. Die extensive Beweidung mit Schafen und Ziegen sichert Lebensräume für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten.

 

In Bayern halten rund 6.300 Betriebe gut 200.000 Schafe. Merinolandschafe als typische Tiere der Herdenschafhaltung sind die am weitesten verbreitete Rasse in Bayern. In der Zucht der Wirtschaftsrassen wurde in den letzten Jahren verstärkt auf Robustheit und Gesundheit geachtet. Daneben spielt natürlich auch die Qualitätslammfleischerzeugung eine wichtige Rolle. Die Ziegenbestände in Bayern wachsen kontinuierlich. Insgesamt 36.000 Ziegen werden in 4.900 Betrieben gehalten. Der Trend zu immer größeren Beständen von über 50 Tieren hält weiter an. Im Umfeld ziegenmilchverarbeitender Molkereien entwickelten sich Milchziegenbetriebe im Haupterwerb. Schwerpunkt sind Oberbayern und Schwaben.


In den letzten Jahren wurde die Zusammenarbeit von Schafhaltung und Naturschutz intensiviert. Schafherden – oft ergänzt durch einige Ziegen – pflegen Mager- und Trockenrasen, Wacholderheiden und Heideflächen. Um diese Art der Haltung zu unterstützen, erhalten die Schafhalter ab dem Jahr 2020, sofern sie einen Tierbestand von 20 oder mehr Stück haben, vom Freistaat Bayern eine Förderung, welche diese bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen können.


Im Landkreis Berchtesgadener Land haben die meisten Schafhalter allerdings einen kleineren Tierbestand, tragen aber mit ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung sehr zur Prägung unseres Kultur- und Landschaftsbildes bei und leisten auch einen großen Beitrag für deren Erhaltung. Zur Unterstützung und Wertschätzung dieser kleineren Betriebe hat der Kreistag des Landkreises Berchtesgadener Land im Jahr 2020 beschlossen, Betriebe mit einem Bestand von 5 bis 19 Tieren aus Mitteln des Landkreises zu fördern.


Seit dem Jahr 2023 erfolgt seitens des Freistaates Bayern nun eine Förderung ab einem Bestand von sechs Muttertieren. Landwirte mit einem Bestand von genau fünf Muttertieren können weiterhin über den Landkreis Berchtesgadener Land die Förderung erhalten.


Die Ankaufprämie für Böcke bleibt bestehen und kann weiterhin bei uns beantragt werden.
 

Fördergegenstand und Förderhöhe

Die Weidehaltung von Schafen und Ziegen wird pro Tier und Jahr mit 35 Euro gefördert. Zudem wird eine Ankaufbeihilfe bei Böcken in Höhe von 400 Euro pro Bock geleistet. Die Förderung kann nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Fördervoraussetzung

Haltung

Mindestalter der Tiere, Meldung der Tiere
  • Es sind nur Schafe und Ziegen förderfähig, die am 1. Januar des Förderjahres mindestens 10 Monate alt waren und in der HIT-Datenbank in den Kategorien „10 bis 19 Monate“ und „ab 19 Monate“ gemeldet sind.

Anzahl der Tiere
  • Für den Stichtag 1. Januar muss vom Antragsteller eine Zahl von fünf Schafen oder Ziegen ab 10 Monate in der HIT-Datenbank gemeldet sein.

Haltungszeitraum
  • Der Haltungszeitraum beginnt am 15. Mai und endet am 15. August des Förderjahres. Die Anzahl an Tieren, für die eine Förderung beantragt wird, muss in diesem Zeitraum jederzeit im Betrieb gehalten werden. Bei Pensionshaltung sind Nachweise zum Verbleib der Tiere vorzulegen. Tiere, die im Haltungszeitraum aus dem Bestand ausscheiden, können durch andere Tiere, die zum Stichtag 1. Januar des Förderjahres mindestens 10 Monate alt waren, im Bestandsregister geführt sind und Weidezugang haben, ersetzt werden, soweit für diese Tiere noch keine Förderung beantragt wurde. Änderungen der beantragten Tierzahl sind dem Landratsamt unverzüglich zu melden.

Kauf

Die Auszahlung der Ankaufhilfe für Zuchtböcke gefährdeter Rassen (siehe Auslistung des Bayerisches Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) kann nur erfolgen, wenn der Kauf mit einer Rechnung einer Auktion nachgewiesen wird. Es können nur Rechnungen berücksichtigt werden, die nach dem Antragszeitraum des Vorjahres oder nach dem im Vorjahr gestellten Förderantrag ausgestellt wurden.

Bestandsregister

Der Antragsteller ist verpflichtet, ein Bestandsregister nach den Vorschriften der Viehverkehrsordnung zu führen und dem Landratsamt auf Anfrage vorzulegen.

Antragszeitraum

Die Anträge für die Prämien können in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. November gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung Anfang Dezember.

Kontakt

Herr Reindl

Frau Schofield

Fachlicher Naturschutz für Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden

Frau Grassl

Fachlicher Naturschutz für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain und Teisendorf

Frau Prantl

Fachlicher Naturschutz für Ainring und Freilassing

Herr Huber

Fachlicher Naturschutz für Anger, Marktschellenberg und Schneizlreuth

Frau Unterreiner

Fachlicher Naturschutz für Berchtesgaden, Bischofswiesen und Piding