Auf dieser Seite finden Gewerbetreibende und ehrenamtliche Helfer wichtige Informationen zum Lebensmittelrecht.
Lebensmittelunternehmer sind nach dem Gesetz alle natürlichen und juristischen Personen, die dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfüllt werden.
Das Lebensmittelrecht beinhaltet eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen die von den Unternehmern zu beachten sind.
Als Hilfestellung finden Sie unter "Informationsmaterial" verschiedene Broschüren, Leitfäden, Merkblätter, etc. zu häufig gestellten Fragen.
Dieses Übergabeprotokoll ist als Vorlage gedacht, kann aber auch direkt übernommen werden. Mit Übergabe des Protokolls bestätigt der Verleiher die hygienisch und sicherheitstechnisch einwandfreie Funktion der mobilen Getränkeschankanlage und weist den Entleiher auf seine gesetzlichen Pflichten hin:
Zuständigkeit: Bad Reichenhall, Piding, Schneizlreuth
Zuständigkeit: Ainring, Schönau a. Königssee
Zuständigkeit: Anger, Freilassing, Ramsau b. Berchtesgaden
Zuständigkeit: Saaldorf-Surheim, Bischofswiesen, Marktschellenberg
Zuständigkeit: Bayerisch Gmain, Berchtesgaden
Prinzipiell sind jedoch alle Überwachungsbeamten für den Landkreis zuständig.