Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Die Berchtesgadener Landesstiftung ist eine durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren im Einvernehmen mit den Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Finanzen mit Urkunden vom 06. August 1960 Nr. I A 4 – 539 – 4 B/20 errichtete rechtsfähige kreiskommunale Stiftung des öffentlichen Rechts.


Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige und wohltätige Zwecke im Landkreis Berchtesgadener Land auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet. Die Stiftung wird durch den Stiftungsrat verwaltet. Ihm gehören zwei Vertreter des Freistaates Bayern, der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern, der Landrat des Landkreises Berchtesgadener Land und ein weiterer vom Kreistag Berchtesgadener Land gewählter Vertreter an. Die Geschäftsführung der Stiftung obliegt dem Landrat des Landkreises Berchtesgadener Land, der Vorsitzender des Stiftungsrates ist. Die Stiftungsaufsichtsbehörde ist die Regierung von Oberbayern.


Das Vermögen besteht in einem Nießbrauchrecht am Kehlsteinhaus und an der Kehlsteinstraße, die beide an den Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden verpachtet sind. Außerdem ist die Berchtesgadener Landesstiftung Trägerin der Dokumentation Obersalzberg.

Förderschwerpunkte – Was wird gefördert?

Gefördert werden besonders die Gesundheitsfürsorge, die Krankenpflege, die Erziehung, das Schulwesen und die Pflege des Heimatgedankens. 

Zielgruppen – Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt ist der Träger der Förderungsmaßnahme.

Fördergrundsätze – Was ist zu beachten?

Es werden grundsätzlich nur Maßnahmen im Gebiet des Landkreises Berchtesgadener Land gefördert. Die Berchtesgadener Landesstiftung fördert nur einzelne abgegrenzte Vorhaben im Landkreis Berchtesgadener Land im Rahmen des Stiftungszwecks (Projektförderung).


Für laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten wird keine Förderung gewährt. Ebenso bewilligt die Berchtesgadener Landesstiftung keine Zuwendungen zur Deckung eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben eines Zuwendungsempfängers (institutionelle Förderung).


Die Projekte, für die Förderung beantragt wird, sollen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Kontakt

Berchtesgadener Landesstiftung

Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall

Frau Fegg