Der Begriff Endverbraucher bezeichnet den letzten Verbraucher eines Lebensmittels, der das Lebensmittel nicht im Rahmen der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmers verwendet. Das Lebensmittelrecht soll den Verbraucher vor Irreführung, Täuschung und Gesundheitsgefahren schützen.
Hierzu finden Sie auf dieser Seite Links zu folgenden Themen:
Zuständigkeit: Laufen, Freilassing, Schönau a. Königssee (Ortsteile: Ober-, Unter- & Hinterschönau, Unterstein)
Zuständigkeit: Teisendorf, Schneizlreuth und Schönau a. Königssee (Ortsteile: Königssee, Faselberg, Schwöb)
Zuständigkeit: Anger, Bad Reichenhall und Ramsau b. Berchtesgaden
Zuständigkeit: Saaldorf-Surheim, Ainring, Berchtesgaden und Marktschellenberg
Zuständigkeit: Piding, Bayerisch Gmain und Bischofswiesen
Prinzipiell sind jedoch alle Überwachungsbeamten für den Landkreis zuständig.