Der Begriff Endverbraucher bezeichnet den letzten Verbraucher eines Lebensmittels, der das Lebensmittel nicht im Rahmen der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmers verwendet. Das Lebensmittelrecht soll den Verbraucher vor Irreführung, Täuschung und Gesundheitsgefahren schützen.
Hierzu finden Sie auf dieser Seite Links zu folgenden Themen:
Zuständigkeit: Bad Reichenhall, Piding, Schneizlreuth
Zuständigkeit: Ainring, Schönau a. Königssee
Zuständigkeit: Anger, Freilassing, Ramsau b. Berchtesgaden
Zuständigkeit: Saaldorf-Surheim, Bischofswiesen, Marktschellenberg
Zuständigkeit: Bayerisch Gmain, Berchtesgaden
Prinzipiell sind jedoch alle Überwachungsbeamten für den Landkreis zuständig.