Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Der Begriff Endverbraucher bezeichnet den letzten Verbraucher eines Lebensmittels, der das Lebensmittel nicht im Rahmen der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmers verwendet. Das Lebensmittelrecht soll den Verbraucher vor Irreführung, Täuschung und Gesundheitsgefahren schützen.
Hierzu finden Sie auf dieser Seite Links zu folgenden Themen:
Zuständigkeit: Laufen, Freilassing, Schönau a. Königssee (Ortsteile: Ober-, Unter- & Hinterschönau, Unterstein)
Zuständigkeit: Teisendorf, Schneizlreuth und Schönau a. Königssee (Ortsteile: Königssee, Faselberg, Schwöb)
Zuständigkeit: Anger, Bad Reichenhall und Ramsau b. Berchtesgaden
Zuständigkeit: Saaldorf-Surheim, Ainring, Berchtesgaden und Marktschellenberg
Zuständigkeit: Piding, Bayerisch Gmain und Bischofswiesen
Zuständigkeit: Piding, Bayerisch Gmain und Bischofswiesen
Prinzipiell sind jedoch alle Überwachungsbeamten für den Landkreis zuständig.