Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Vereinspauschale – Förderung des Sportbetriebs in Sportvereinen

Der Freistaat fördert den Sportbetrieb in Sportvereinen finanziell mit der Vereinspauschale. Anträge sind beim Landratsamt zu stellen. Die zum 01.01.2017 überarbeitete Sportförderrichtlinie (PDF) können Sie hier herunterladen.

 

Grundlage für die Vereinspauschale sind die Sportförderrichtlinien. Das Landratsamt bewilligt die Vereinspauschale 1x jährlich. Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des jeweiligen Jahres beim Landratsamt vorliegen. Verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Den Antrag möglichst früh zu stellen, empfiehlt sich.

Energiepreiszuschuss: Unterstützung für Sport-und Schützenvereine

Die Sport- und Schützenvereine in Bayern können ab sofort einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Der Antrag muss bis zum 15. Mai 2023 eingereich werden.


Nähere Informationen dazu gibt es hier.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag (PDF)
  • Alternativ:
    ♦ Übungsleiterlizenen im Original
    ♦ selbstgedruckte Übungsleiterlizenzen auf Prägepapier
    ♦ selbstgedruckte Übungsleiterlizenzen auf "Normalpapier", gemeinsam mit "Erklärung LizenzinhaberIn" (PDF)
  • "Erklärung LizenzinhaberIn" (PDF) bei Vorlage der Lizenz auf "Normalpapier" (siehe oben) oder bei Aufteilung der Lizenz auf zwei Vereine (die bisherige Anlage Lizenzeinsatz fällt dadurch weg) oder bei eingereichten A oder B Lizenzen, wenn nicht ebenfalls eine entsprechende C Lizenz vorgelegt wird
  • gegebenenfalls Bescheinigung des Fachverbandes, dass eine Lizenz dort am Stichtag zur Verlängerung vorliegt
  • gegebenenfalls besondere Begründung, warum das Beitragsaufkommen inklusive Spenden weniger als 70 % des Soll-Aufkommens beträgt (vgl. Teil I 5.2 Sportförderrichtlinie - PDF)
  • aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes (Gemeinnützigkeit)

Vereine, die bisher noch nie einen Sportförderantrag gestellt haben, können jederzeit gerne die Ansprechpartnerin im Landratsamt kontaktieren und sich über die Antragstellung beraten lassen. Selbstverständlich gilt das Beratungsangebot ebenfalls für die Vereine, die bereits jährlich ihren Sportförderantrag einreichen.

Energiepreiszuschuss für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine


Das Bayerische Staatsministerium des Innern plant den gemeinnützigen Sport- und Schützenvereinen mit Sitz in Bayern einen allgemeinen Energiepreiszuschuss zu gewähren.
 

Voraussetzung ist laut derzeitiger Entwurfsfassung des Ministeriums die Beantragung der Vereinspauschale 2023. Hierfür muss bis spätestens 15.03.2023 ein vollständiger Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale mit allen Angaben und Anlagen beim Landratsamt eingegangen sein.

Informationen zum Entwurf der Richtlinie

Nach dem vorläufigen Entwurf einer Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern können Zuwendungsempfänger eines allgemeinen Energiepreiszuschusses Sport- und Schützenvereine sein, die im Förderjahr 2023 eine Vereinspauschale nach Nr. 5.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (SportFöR) erhalten.
 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Abgabefrist für den Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für 2023 auf den 15. März festgesetzt. Das Landratsamt weist deshalb vorsorglich darauf hin, dass nach vorläufiger Entwurfsfassung der Richtlinie bis spätestens 15.03.2023 ein vollständiger Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale 2023 mit allen Angaben und Anlagen beim Landratsamt eingegangen sein muss, damit der betreffende Verein als Zuwendungsempfänger im Sinne des o.g. Entwurfs für einen allgemeinen Energiepreiszuschuss in Betracht kommen kann.
 

Der Energiepreiszuschuss soll im Ergebnis dann gewährt werden, wenn eine entsprechende Steigerung der Energiekosten und ein Anspruch auf Vereinspauschale im Jahr 2023 bestehen. Genaue Informationen zur Gewährung des Energiezuschusses und das Antragsverfahren werden unmittelbar nach Bekanntwerden kommuniziert.

Hinweis zu Besonderheiten in den vergangenen Jahren aufgrund der Corona-Situation

Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vorübergehend zugelassenen Vollzugserleichterungen der letzten beiden Jahre (Berücksichtigung der Corona-Pandemie als besonderer Grund für das Zurückbleiben des Ist- Aufkommens hinter dem Soll- Aufkommen, Berücksichtigung von abgelaufenen Lizenzen, Verzicht auf das Erfordernis des 10-prozentigen Jugendanteils) werden aufgehoben. Es ist wieder das Regelverfahren anzuwenden.

Kontakt

Frau Tichowitsch

Frau von Maldeghem

Formulare
Online-Dienste

Hinweis: Um einen Online- Antrag stellen zu können, ist für Antragstellende eine Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Entsprechend bereits hinterlegte persönliche Daten werden direkt aus der BayernID übernommen. Antragstellende können zwischen folgenden Methoden zur Authentifizierung auswählen:

  • Softwarezertifikat authega (Vertrauensniveau substanziell)
  • eID-Funktion des Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels (Vertrauensniveau hoch)
  • ELSTER-Unternehmenskonto