Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Der Freistaat fördert den Sportbetrieb in Sportvereinen finanziell mit der Vereinspauschale. Anträge sind beim Landratsamt zu stellen. Die zum 01.01.2017 überarbeitete Sportförderrichtlinie (PDF) können Sie hier herunterladen.
Grundlage für die Vereinspauschale sind die Sportförderrichtlinien. Das Landratsamt bewilligt die Vereinspauschale 1x jährlich. Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des jeweiligen Jahres beim Landratsamt vorliegen. Verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Den Antrag möglichst früh zu stellen, empfiehlt sich.
Da der 1. März im Jahr 2025 auf einen Samstag fällt, wurde als Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale im Jahr 2025 Montag, der 3. März 2025, festgelegt.
Wie bereits in den vergangenen Jahren ist bei einem Briefversand für die Einhaltung des Stichtags das Datum des Poststempels entscheidend. Dies bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 3. März 2025 entweder im Landratsamt oder bei der Deutschen Post beziehungsweise einem lizenzierten Postdienstleister (zwingend dokumentiert durch den Poststempel oder Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss. Wie bisher muss der Antrag zum Stichtag vollständig sein, das heißt alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten. Bei der Stichtagsregelung handelt es sich um eine sogenannte Ausschlussfrist, daher kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen grundsätzlich nicht in Betracht.
Vereine, die bisher noch nie einen Sportförderantrag gestellt haben, können jederzeit gerne die Ansprechpartnerin im Landratsamt kontaktieren und sich über die Antragstellung beraten lassen. Selbstverständlich gilt das Beratungsangebot ebenfalls für die Vereine, die bereits jährlich ihren Sportförderantrag einreichen.
Hinweis: Um einen Online- Antrag stellen zu können, ist für Antragstellende eine Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Entsprechend bereits hinterlegte persönliche Daten werden direkt aus der BayernID übernommen. Antragstellende können zwischen folgenden Methoden zur Authentifizierung auswählen: