Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

 

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall.

Kinder spielen Fußball.

Vereinspauschale – Förderung des Sportbetriebs in Sportvereinen

Der Freistaat fördert den Sportbetrieb in Sportvereinen finanziell mit der Vereinspauschale. Anträge sind beim Landratsamt zu stellen. Die zum 01.01.2026 überarbeitete Sportförderrichtlinie (PDF) können Sie hier herunterladen.

 

Grundlage für die Vereinspauschale sind die Sportförderrichtlinien. Das Landratsamt bewilligt die Vereinspauschale 1x jährlich. Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des jeweiligen Jahres beim Landratsamt vorliegen. Verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Den Antrag möglichst früh zu stellen, empfiehlt sich.


Da der 1. März im Jahr 2026 auf einen Sonntag fällt, wurde als Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale im Jahr 2026 der Montag, 2. März 2026, festgelegt.

Wie bereits in den vergangenen Jahren ist bei einem Briefversand für die Einhaltung des Stichtags das Datum des Poststempels entscheidend. Dies bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 2. März 2026 entweder im Landratsamt BGL oder bei der Deutschen Post beziehungsweise einem lizenzierten Postdienstleister (zwingend dokumentiert durch den Poststempel oder Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss. Wie bisher muss der Antrag zum Stichtag vollständig sein, das heißt alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten. Bei der Stichtagsregelung handelt es sich um eine sogenannte Ausschlussfrist, daher kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen grundsätzlich nicht in Betracht.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag (PDF) im Original
  • Übungsleiterlizenzen ausgedruckt oder per PDF (Übungsleiterlizenzen im Original oder selbst ausgedruckte Übungsleiterlizenzen auf Prägepapier sind nicht mehr nötig), wenn diese ein neues Gültigkeitsdatum haben oder im Vorjahr nicht beantragt wurden.
  • Erklärung zur Teilung von Lizenzen (PDF) bei Aufteilung der Lizenz auf zwei Vereine. Die Erklärung ist nur noch bei der Teilung von Lizenzen auf zwei Vereine notwendig.
  • gegebenenfalls Bescheinigung des Fachverbands, dass eine Lizenz dort am Stichtag zur Verlängerung vorliegt
  • gegebenenfalls besondere Begründung, warum das Beitragsaufkommen inklusive Spenden weniger als 70 % des Soll-Aufkommens beträgt (vgl. Teil I 5.2 Sportförderrichtlinie - PDF)
  • aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts (Gemeinnützigkeit)

Vereine, die bisher noch nie einen Sportförderantrag gestellt haben, können jederzeit gerne die Ansprechpartnerin im Landratsamt kontaktieren und sich über die Antragstellung beraten lassen. Selbstverständlich gilt das Beratungsangebot ebenfalls für die Vereine, die bereits jährlich ihren Sportförderantrag einreichen.

Kontakt

Frau Tichowitsch

Frau von Maldeghem

Online-Dienste

Vereine, die Interesse an einer reinen Online-Antragstellung haben, schicken bitte eine entsprechende E-Mail unter Angabe der zu verwendenden E-Mail-Adresse des Vereins an vereinspauschale@lra-bgl.de.
An die angegebene E-Mail-Adresse wird dann ein Registrierungscode verschickt. Eine Anmeldung mittels BayernID, ELSTER oder ähnliches ist nicht mehr notwendig.