Der Freistaat fördert den Sportbetrieb in Sportvereinen finanziell mit der Vereinspauschale. Anträge sind beim Landratsamt zu stellen. Die zum 01.01.2026 überarbeitete Sportförderrichtlinie (PDF) können Sie hier herunterladen.
Grundlage für die Vereinspauschale sind die Sportförderrichtlinien. Das Landratsamt bewilligt die Vereinspauschale 1x jährlich. Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des jeweiligen Jahres beim Landratsamt vorliegen. Verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Den Antrag möglichst früh zu stellen, empfiehlt sich.
Da der 1. März im Jahr 2026 auf einen Sonntag fällt, wurde als Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale im Jahr 2026 der Montag, 2. März 2026, festgelegt.
Wie bereits in den vergangenen Jahren ist bei einem Briefversand für die Einhaltung des Stichtags das Datum des Poststempels entscheidend. Dies bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 2. März 2026 entweder im Landratsamt BGL oder bei der Deutschen Post beziehungsweise einem lizenzierten Postdienstleister (zwingend dokumentiert durch den Poststempel oder Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss. Wie bisher muss der Antrag zum Stichtag vollständig sein, das heißt alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten. Bei der Stichtagsregelung handelt es sich um eine sogenannte Ausschlussfrist, daher kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen grundsätzlich nicht in Betracht.
Vereine, die bisher noch nie einen Sportförderantrag gestellt haben, können jederzeit gerne die Ansprechpartnerin im Landratsamt kontaktieren und sich über die Antragstellung beraten lassen. Selbstverständlich gilt das Beratungsangebot ebenfalls für die Vereine, die bereits jährlich ihren Sportförderantrag einreichen.
Vereine, die Interesse an einer reinen Online-Antragstellung haben, schicken bitte eine entsprechende E-Mail unter Angabe der zu verwendenden E-Mail-Adresse des Vereins an vereinspauschale@lra-bgl.de.
An die angegebene E-Mail-Adresse wird dann ein Registrierungscode verschickt. Eine Anmeldung mittels BayernID, ELSTER oder ähnliches ist nicht mehr notwendig.