Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Der Freistaat fördert den Sportbetrieb in Sportvereinen finanziell mit der Vereinspauschale. Anträge sind beim Landratsamt zu stellen. Die zum 01.01.2017 überarbeitete Sportförderrichtlinie (PDF) können Sie hier herunterladen.
Grundlage für die Vereinspauschale sind die Sportförderrichtlinien. Das Landratsamt bewilligt die Vereinspauschale 1x jährlich. Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des jeweiligen Jahres beim Landratsamt vorliegen. Verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Den Antrag möglichst früh zu stellen, empfiehlt sich.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass der Freistaat Bayern die Sportvereine auch im Jahr 2023 wieder mit der sogenannten Vereinspauschale unterstützt. 50 Vereine aus dem Berchtesgadener Land haben diese Förderung im Jahr 2022 erhalten
Die Kriterien sind in der Sportförderrichtlinie des Freistaates Bayern festgelegt: Der Verein muss ins Vereinsregister bzw. in die Liste der privilegierten Schützengesellschaften eingetragen sein. Er muss seinen Sitz in Bayern haben, Pflege des Sports oder einer Sportart muss als Vereinszweck bestimmt sein, gegebenenfalls auch neben anderen Zwecken. Zudem ist die Mitgliedschaft im Bayerischen Landessportverband (BLSV) einschließlich seiner Fachverbände und Anschlussorganisationen erforderlich. Eine Mitgliedschaft beim Bayerischen Sportschützenbund, beim Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband oder beim Oberpfälzer Schützenbund zählt ebenfalls. Darüber hinaus muss der Verein vom Finanzamt als steuerrechtlich gemeinnützig anerkannt sein, seine Finanzverhältnisse müssen geordnet sein und er muss ein gewisses Mindest-Beitragsaufkommen aufweisen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Förderung der Erlebten Inklusiven Sportschule (EISs) im Januar 2021 von den Landratsämtern auf den Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband (BVS Bayern) übertragen wurde.
Wie viel Geld ein Verein erhält, richtet sich zwar auch nach der Mitgliederzahl – wesentlich stärker ins Gewicht fällt aber, wie viele ausgebildete und geprüfte Übungsleiter im Verein tätig sind. Auf diesem Weg leistet der Freistaat einen wesentlichen Beitrag zu qualifizierter Arbeit in den Vereinen vor Ort.
Anträge müssen vollständig bis spätestens 1. März 2023 (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Berchtesgadener Land gestellt werden. Das Datum des Poststempels bzw. Einlieferungsbelegs ist ausreichend. Die Sportförderrichtlinien geben vor, dass verspätete oder zu diesem Zeitpunkt unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden.
Antragsvordrucke und die Förderrichtlinie selbst stellt das Landratsamt im blauen Kasten im Reiter "Formulare" zur Verfügung.
Das Landratsamt berät unter birgit.tichowitsch@lra-bgl.de, Telefon +49 8651 773 363 (Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 11:00 Uhr). Weitere Details können auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter https://www.innenministerium.bayern.de/sug/sport/foerderung/index.php abgerufen werden.
Vereine, die bisher noch nie einen Sportförderantrag gestellt haben, können jederzeit gerne die Ansprechpartnerin im Landratsamt kontaktieren und sich über die Antragstellung beraten lassen. Selbstverständlich gilt das Beratungsangebot ebenfalls für die Vereine, die bereits jährlich ihren Sportförderantrag einreichen.
Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vorübergehend zugelassenen Vollzugserleichterungen der letzten beiden Jahre (Berücksichtigung der Corona-Pandemie als besonderer Grund für das Zurückbleiben des Ist- Aufkommens hinter dem Soll- Aufkommen, Berücksichtigung von abgelaufenen Lizenzen, Verzicht auf das Erfordernis des 10-prozentigen Jugendanteils) werden aufgehoben. Es ist wieder das Regelverfahren anzuwenden.
Hinweis: Um einen Online- Antrag stellen zu können, ist für Antragstellende eine Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Entsprechend bereits hinterlegte persönliche Daten werden direkt aus der BayernID übernommen. Antragstellende können zwischen folgenden Methoden zur Authentifizierung auswählen: