Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Jeder Mensch hat Anspruch auf eine menschenwürdige Bestattung. Sind die die Verpflichteten hierzug nicht in der Lage, die erforderlichen Kosten einer Bestattung zu tragen, können diese beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.
Die Kostenübernahme knüpft sich an eine Reihe von Voraussetzungen.
So kommt eine Leistung grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn
Zum Tragen der Bestattungskosten sind nacheinander verpflichtet:
Nach dem Bayerischen Bestattungsrecht können auch noch weitere Personen zur Übernahme von Bestattungskosten verpflichtet werden.
Kosten einer Bestattung werden gegebenenfalls nur übernommen, soweit sie unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen und soweit keine vorrangigen Ansprüche vorhanden sind. Zuständig für die Prüfung von Anträgen und gegebenenfalls die Gewährung einer Hilfe ist der Träger der Sozialhilfe (z.B. Landkreis) der bis zum Tod des/der Verstorbenen Sozialhilfe leistete, ansonsten der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.