Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Übernahme von Bestattungskosten

Jeder Mensch hat Anspruch auf eine menschenwürdige Bestattung. Sind die die Verpflichteten hierzug nicht in der Lage, die erforderlichen Kosten einer Bestattung zu tragen, können diese beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.

 

Die Kostenübernahme knüpft sich an eine Reihe von Voraussetzungen.


So kommt eine Leistung grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn

  • die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat,
  • die zur Zahlung verpflichtete Person nicht in der Lage ist, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen und auch keinen Ersatz von weiteren Verpflichteten erlangen kann.


Zum Tragen der Bestattungskosten sind nacheinander verpflichtet:

  • der vertraglich Verpflichtete
  • der Erbe (§ 1968 BGB)
  • der Vater beim Tode der Mutter eines nicht ehelichen Kindes infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung
  • der Ehegatte
  • der Unterhaltspflichtige (§ 1615 Abs. 2 BGB)


Nach dem Bayerischen Bestattungsrecht können auch noch weitere Personen zur Übernahme von Bestattungskosten verpflichtet werden.


Kosten einer Bestattung werden gegebenenfalls nur übernommen, soweit sie unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen und soweit keine vorrangigen Ansprüche vorhanden sind. Zuständig für die Prüfung von Anträgen und gegebenenfalls die Gewährung einer Hilfe ist der Träger der Sozialhilfe (z.B. Landkreis) der bis zum Tod des/der Verstorbenen Sozialhilfe leistete, ansonsten der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Nachweis über Einkommen des Verstorbenen (z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid)
  • Aufstellung über den Nachlass des Verstorbenen
  • Kontoauszüge vom Antragsteller und des Verstorbenen für die letzten 6 Monate
  • Nachweis vom Nachlassgericht bei Erbschaft
  • evtl. Erbausschlagungserklärungen
  • Kopie des Erbscheines/Kopie des Testaments
  • Nachweis über alle Einkünfte des Antragstellers
  • Kopie Personalausweis, Geburtsurkunde/Stammbuch des Antragstellers
  • Bescheinigung über aktuelle Mietzahlung des Antragstellers
  • Nachweis Vermögen des Antragsstellers (Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherung)
  • Bestattungsauftrag und –rechnung, Gebührenbescheid des Ordnungsamtes/der Friedhofsverwaltung
Kontakt

Frau Schmock

Telefax Abteilung Soziales & Senioren

  • +49 8651 773 458