Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Änderung von Dokumenten oder Kennzeichen

ONLINE-Terminvereinbarung

Ab 01.07.2020 werden in der Kfz-Zulassungsbehörde nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Zulassungsvorgang zu reservieren.
 


Zur Bestätigung des Termins wird per E-Mail eine Reservierungsbestätigung versendet, die dann auch die Möglichkeit enthält, den reservierten Termin wieder zu stornieren, falls es erforderlich ist. Der reservierte Termin wird zum entsprechenden Zeitpunkt automatisch in das Aufrufsystem der Kfz-Zulassungsbehörde eingespielt. Es ist nicht erforderlich, eine weitere Wartenummer in der Zulassungsbehörde zu ziehen. Die Anwesenheit im Wartebereich ca. 10 Minute vor dem Termin ist ausreichend. Sollten sich zum vereinbarten Termin in der Kfz-Zulassungsbehörde alle Mitarbeiterinnen und Mitbarbeiter in der Sachbearbeitung befinden, kann es trotz Terminreservierung zu kürzeren Wartezeiten kommen, die sich aber im Rahmen von 10 – 15 Minuten halten dürften.


Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.

Änderung von Halterdaten

Sie möchten Ihre Fahrzeugdokumente berichtigen lassen, weil Sie innerhalb des Landkreises umgezogen sind oder Ihren Namen geändert haben. Für die Änderung der Fahrzeugdokumente benötigen Sie folgende Unterlagen:

Erforderliche Unterlagen

Für die Änderung der Fahrzeugdokumente benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass mit geänderter Adresse bzw. mit geändertem Namen
  • ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung vor
  • Bei Firmen legen Sie bitte einen Auszug aus dem Handelsregister, Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und  eine Ausweiskopie des Geschäftsführers und die Gewerbeanmeldung vor.
  • Kfz-Brief (altes Format) und
  • Kfz-Schein (altes Format) 

oder

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (nicht erforderlich bei Adressänderung innerhalb des Landkreises)
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung
  • Vollmacht mit Original-Unterschrift (PDF) für einen evtl. Beauftragten


Informationen zu Adressänderungen bei Zuzug aus einem anderen Landkreis erhalten Sie hier (3. Möglichkeit).


Gebühren: 11,70 Euro bis 28,50 Euro

Änderung von Kfz-Technikdaten

Sie möchten Ihre Fahrzeugdokumente berichtigen lassen, weil Sie Umbaumaßnahmen am Fahrzeug (Anbauteile, Tuning, Reifenänderung) vorgenommen haben.

Erforderliche Unterlagen

Zur Berichtigung oder Änderung der Fahrzeugpapiere wegen technischer Änderungen am Fahrzeug (Anbauteile, Tuning, Reifenänderung) benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
  • Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung
  • technisches Gutachten nach § 19 StVZO einer anerkannten Überwachungsorganisation bzw. Einbaubescheinigung der Werkstatt bei Kat-Nachrüstung
  • Vollmacht mit Original-Unterschrift (PDF) und Ausweiskopie für einen Beauftragten

 

Gebühren: 11,70 Euro bis 30 Euro

Änderung des Kennzeichens

Sie möchten das Kennzeichen in ein Wunschkennzeichen umändern.

Erforderliche Unterlagen

  • Kfz-Brief
  • Kfz-Schein
  • bisherige Kennzeichen
  • letzter gültiger HU-Bericht (TÜV), sofern das Fahrzeug schon älter als 3 Jahre (2 Jahre bei Krad) ist
  • Personalausweis des eingetragenen Halters
  • Vollmacht mit Original-Unterschrift (PDF), sofern der Halter nicht persönlich erscheint, sondern ein Beauftragter die Umkennzeichnung durchführen soll