Zum Schutz der Tiere ist die Ausübung verschiedener Tätigkeiten (wie beispielsweise gewerbsmäßige Hundeausbildung, Reit- und Fahrbetriebe, Handel u.v.m.) die mit Tieren im Zusammenhang stehen erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis muss vor Beginn der Tätigkeit beantragt und erteilt werden.
Für Fragen zur Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.