Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

SO KÖNNEN SIE SICH ÜBER DIE SCHWIMMBÄDER UND DIE BADEWASSERQUALITÄT INFORMIEREN

Baden und Schwimmen zählen zu den beliebtesten Freizeitvergnügen. Im Landkreis BGL gibt es 3 Hallenbäder bzw. Thermen, 8 Freibäder und einen Naturbadeteich. Die wichtigste Voraussetzung für ungetrübte Badefreuden ist ein gepflegte Schwimmbad und ein hygienisch einwandfreies und sauberes Badewasser.

 

Eine Übersicht über unsere Schwimmbäder finden Sie gleich anschließend. Ein durchschnittlicher Schwimmer schluckt beim Baden im Schnitt 50 ml, ein Nichtschwimmer 30 ml Wasser. Kinder beim Herumtoben nehmen oft ein Vielfaches dieser Mengen auf. Damit dabei keine Krankheitserreger geschluckt werden und das Baden wirklich ein Vergnügen bleibt, ist hygienisch einwandfreie Wasserqualität entscheidend. Hier können Sie sich informieren, wie Betreiber, Badewassertechnik und Gesundheitsamt dies sicherstellen.


Im Infektionsschutzgesetz wird in § 37 Absatz 2 die wichtigste Anforderung an die Beschaffenheit von Schwimm- und Badebeckenwasser gestellt:

„Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.“


Diese Anforderungen sind im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht durch den Betreiber sicherzustellen und werden durch das Gesundheitsamt überwacht. Informationen zur Badewasserqualität erhalten Sie direkt vom Betreiber.

ÖFFENTLICHE FREIBÄDER IM LANDKREIS BGL

ÖFFENTLICHE HALLENBÄDER UND THERMEN IM LANDKREIS BGL

ÖFFENTLICHER NATURBADETEICH IM LANDKREIS BGL

KLINIK- UND HOTELBÄDER IM LANDKREIS BGL

  • Klinikbäder und Gemeinschaftseinrichtungen: 16
  • Hotelbäder: 44

Häufig gestellte Fragen

Wer gibt Auskunft zu der Badewasserqualität in Schwimmbädern?

In der Regel sind die Bäderbetreiber

  • Gemeinden
  • Gewerbetreibenden (Hotel, Pensionen, etc.)
  • Leiter von Einrichtungen (Kliniken, Heime, Schulen etc.)

für die Sicherstellung der Badewasserqualität und für das Badmanagement eigenverantwortlich zuständig. Sollten Sie Fragen haben können Sie sich direkt an die Betreiber wenden. 

Was sind Kleinbadeteiche?

Kleinbadeteiche sind künstlich angelegte Schwimm- und Badeteichanlagen im Freien, die speziell zu Badezwecken gebaut wurden und gegenüber dem Untergrund abgedichtet sind. Sie stehen damit zwischen einem Badesee und einem Schwimmbad. Eine teilweise Wasseraufbereitung findet dabei statt, im Gegensatz zu Schwimmbädern aber ausschließlich durch biologische und mechanische Maßnahmen (z.B. durch Wasserpflanzen, nicht durch Desinfektionsverfahren). 

Welche Aufgabe hat das Gesundheitsamt?

Das Gesundheitsamt kümmert sich um den Gesundheitsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz. So überwacht es das Schwimmbad bei Erstinbetriebnahme und dann meist einmal im Jahr. Dabei werden auch eigene Kontrolluntersuchungen durchgeführt.


Die Kontrollen erfolgen im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit  Probenahme und beinhalten in der Regel

  • die Überprüfung des Wasserkreislaufs des Beckenwassers einschließlich Wasseraufbereitung,
  • eine Messung der Chlorkonzentrationen im Beckenwasser,
  • eine mikrobiologische Probenahme,


Prüfung

  • der Betreiberpflichten auf Einhaltung der Regeln der Technik,
  • des Betriebsbuches auf richtige Führung und Auffälligkeiten,
  • der Trinkwasser-Installation einschließlich der Duschen sowie
  • die allgemeine Hygiene in den Einrichtungen der Bäder.

Welche Vorschriften und Normen gibt es für Bäder?

Die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser muss somit so erfolgen, dass jederzeit in allen Beckenbereichen die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes § 37 Absatz 2 IfSG erfüllt sind.


Für Schwimmbäder (Hallenbäder und Freibäder) sind die Anforderungen an Bau und Betrieb entsprechend den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, z.B. der DIN-Norm 19643 zu erfüllen. Die Empfehlung des Umweltbundesumweltamtes (UBA) „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“ gibt dazu wichtige Hinweise.


Diese Empfehlung legt insbesondere neben den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an die Qualität von Wasser in Schwimm- oder Badebecken, das in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird, auch Maßnahmen bei Nichteinhaltung der mikrobiologischen und chemischen Anforderungen fest. Sie formuliert hygienische Anforderungen an sonstige Einrichtungen in Bädern wie Barfußbereiche, Sitzflächen, raumlufttechnische Anlagen sowie an die Trinkwasser-Installation und gibt Hilfestellung, was beim Neubau eines Bades oder bei Änderungen an Schwimm- und Badebeckenanlagen beachtet werden muss.


Bei den Bädern, die normgerecht gebaut und betrieben werden, in denen die Wasseraufbereitung den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) entspricht und bei denen insbesondere die Durchströmung, Aufbereitung und Betriebskontrolle normgerecht erfolgen (DIN 19643:2012-11), kann davon ausgegangen werden, dass eine hygienisch einwandfreie Wasserbeschaffenheit erzielt wird.