Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Gartenbau & Landschaftspflege

Die Aufgabe der Kreisfachberatung für Gartenbau und Landschaftspflege umfasst die Unterstützung und Beratung der Gemeinden und der Bürger bei allen Fragen im pflanzlichen und gestalterischen Bereich. Die zentrale Aufgabe ist die Unterstützung bei der Erhaltung unserer Kulturlandschaft in und um unsere Städte und Dörfer.

 

Wenn es um Neupflanzungen, Umgestaltungen, Baumbeurteilungen oder Wertermittlungen geht, kann der Kreisfachberater helfen.


In zahlreichen Kursen und Vorträgen wird interessierten Personen eine Fortbildung angeboten, die den Menschen helfen soll, eine lebenswerte Umwelt zu erhalten. Besonders wertvoll ist die Zusammenarbeit mit den Gartenbauvereinen, die sich vor Ort mit ihren Mitgliedern für die Kulturlandschaft einsetzen. Der Kreisfachberater ist deshalb Geschäftsführer des Kreisverbandes für Gartenbau und Landschaftspflege.


Durch Aktionen wie "Obstbaumschnittkurse", "Strauch- und Rosenschnittkurse", "Veredelungskurse", "Tag der offenen Gartentür", Obstausstellungen und Wettbewerbe, etc. werden die Bürger und Vereine unterstützt.


Ein besonderer Wert wird auch auf die Heranführung der Kinder und Jugendlichen an die Natur gelegt, um auch in Zukunft die Wertschätzung und Pflege unserer Kulturlandschaft zu sichern.


Bei Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall wird versucht, naturverträgliche Lösungen zu finden und die Bürger dahingehend zu beraten.


Zu den Aufgaben des Kreisfachberaters gehört auch die fachliche Betreuung der Grünanlagen des Landkreises, Stellungnahmen zu notwendigen Begrünungen in Genehmigungsverfahren, die Mitarbeit bei Statistiken und die Zusammenarbeit mit dem gärtnerischen Berufsstand.

Videoanleitungen "Der Obstbaumschnitt"

Häufig gestellte Fragen

Welchen Abstand muss ein Baum, ein Strauch oder eine Hecke von meiner Grenze haben?

Im Nachbarrecht ausführlich beschrieben: § 906 BGB, § 910 BGB, § 911 BGB, § 922 BGB, § 923 BGB, sowie Art. 47, 48, 49, 50, 51 und 52 AGBGB (Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).