Am Schalter der Führerscheinstelle können nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet werden. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.
Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.
Ab sofort kann auch der Antrag für den Fahrerqualifizierungsnachweis online gestellt werden.
Der Ablauf des Antragsprozesses entspricht dem Vorgehen beim Online-Führerscheinumtausch.
Die Berufskraftfahrerqualifizierung richtet sich nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Dieses Gesetz gilt zum Zweck der Verbesserung, insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr, durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse.
Fahrer, die gewerblichen Personen- oder Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE erst nach dem 10.09.2008 (Personenverkehr) bzw. der Klassen C1, C1E, C oder CE nach dem 10.09.2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.
Fahrer, denen eine der o. g. Fahrerlaubnis oder eine gleichwertige Klasse (Altklasse 2 und 3) vor dem 10.09.2008 bzw. 10.09.2009 erteilt worden ist, unterliegen keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht jedoch eine Pflicht zur Weiterbildung im Umfang von insgesamt 35 Stunden. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Die Weiterbildungspflicht besteht auch für Fahrer, welche die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation abgelegt haben.
Dieses Gesetz findet Anwendung für Fahrer, die
Die Berufskraftfahrerqualifizierung wird als Schlüsselzahl „95“ mit der jeweiligen Gültigkeit seit Mai 2021 auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen und nicht mehr in der Spalte 12 des Führerscheines.
Entstehende Kosten: ca. 35,00-41,40 Euro