Das Bundesteilhabegesetz soll eine Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung bewirken und somit die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben unterstützen. Aufgabe der Behindertenarbeit am Landratsamt Berchtesgadener Land ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderung in unserem Landkreis dazu gute Rahmenbedingungen vorfinden. Zu diesem Zweck wird in 2020/2021 eine Teilhabeplanung erstellt.
Aufgabenschwerpunkte sind
- Information zu in der Arbeit für Menschen mit Behinderung relevanten Themen
- Vernetzung der in der Arbeit für Menschen mit Behinderung tätigen Akteure
- Initiierung, Unterstützung und Begleitung von Initiativen und Projekten, um die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung im Landkreis zu verbessern
Das Angebot wendet sich an
- Bürger
- Anbieter sozialer Dienste
- Kommunen
- Sonstige Akteure
Themenschwerpunkte sind:
- Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein (Art. 48 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung). Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit müssen den Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-3 entsprechen. Dazu gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Wir beraten und unterstützen zu entsprechenden Anfragen und Vorhaben.
- Inklusion an Schulen und Kindergärten
Wichtig ist die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen, aber auch von LehrerInnen und ErzieherInnen, im Umgang mit dem Thema „Behinderung und Inklusion“.
Schulen und Kindergärten können einen „Inklusionskoffer“ kostenlos ausleihen. Der Koffer beinhaltet verschiedene pädagogische Instrumente (wie Spiele, Puppen usw.) sowie Anleitungen. Der Inklusionskoffer ist besonders für Kindergärten und Grundschulen geeignet.
Es werden Schulbesuche organisiert, bei denen u.a. Personen vom Blindenbund oder VDK über ihre Lebenserfahrungen berichten und diese veranschaulichen. Zudem können Parcours an Schulen oder Kindergärten z.B. mit Rollstuhl und Blindenstock veranstaltet werden.
- Inklusion im Arbeitsleben
Anhand von Informationsveranstaltungen werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten informiert.
- Inklusive Freizeitangebote
Zur gemeinsamen Freizeitgestaltung werden für Menschen mit und ohne Einschränkungen unterschiedliche Freizeitangebote organisiert und zu bestehenden Angeboten weitervermittelt.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung!