Liebe Besucherinnen und Besucher
der Website des Landratsamtes Berchtesgadener Land,
das Landratsamt Berchtesgadener Land ist für den Besucherverkehr eingeschränkt geöffnet. Persönliche Gespräche sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bei der Errichtung und dem Betrieb von bestimmten Gleichstromanlagen, Hoch- und Niederfrequenzanlagen, ist die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) zu beachten.
Diese Verordnung enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder.