Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Landratsamt Berchtesgadener Land
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83435 Bad Reichenhall

 

Rufbussysteme im Landkreis Berchtesgadener Land

Das bedarfsorientierte Beförderungsangebot des Rufbusses sorgt für eine bessere Flächenerschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

 

Wie aus der Bezeichnung „Rufbus“ hervorgeht, setzt die Benutzung von Rufbussen immer eine rechtzeitige telefonische Anmeldung der benötigten Fahrt voraus. Die Fahrtroute des Rufbusses wird bei jeder Fahrtwunschanmeldung individuell je nach Bedarf der Fahrgäste festgelegt. Lediglich Parallelfahrten zu vorhandenen Linienbusverbindungen müssen ausgeschlossen werden.


Rufbusse verfügen generell nur über eine eingeschränkte Beförderungskapazität, weil sie ganz auf die Durchführung von gelegentlichen Fahrten ausgelegt sind. Dessen Orientierung an Gelegenheitsverkehren geht auch aus dem Fehlen eines konkreten Fahrplans (keine vorgegebenen Abfahrtszeiten) hervor. Für die Erschließung von Gemeindebereichen in der Fläche, die bislang nicht in fußläufiger Entfernung von einer Linienbushaltestelle liegen, stellen Rufbusse wegen ihrer zeitlichen und räumlichen Flexibilität die ideale Ergänzung zum ÖPNV dar. Rufbusse können im Gegensatz zu herkömmlichen Linienbussen auch kleinere Nebenstraßen befahren, da sie leichter, kürzer und wendiger sind.


Die Finanzierung von Rufbusverkehren mit kundenfreundlichen Fahrpreisen zählt zu den freiwilligen Aufgaben von Kommunen. Aus Finanzierungs- und Kapazitätsgründen müssen sämtliche Erstattungsansprüche für die Schülerbeförderung in anmeldepflichtigen Rufbussen ausgeschlossen werden. Somit gibt es für Rufbusse im Landkreis Berchtesgadener Land keine Zeitfahrkarten und keine Schülerermäßigungen. Sofern beim Landkreis die Erstattung von Schülerbeförderungskosten beantragt wird, ist zu beachten, dass Kosten für Rufbusfahrten nicht erstattungsfähig sind.

Rufbus Ainring

Als drittes Rufbusprojekt wurde am 15.12.2021 der „Rufbus Ainring“ in Betrieb genommen. Nach telefonischer Fahrtwunschanmeldung wird der Fahrgast an der jeweils nächstgelegenen Einstiegsmöglichkeit im Gemeindegebiet Ainring abgeholt und zum gewünschten Zielort innerhalb des Gemeindegebietes Ainring bzw. zu jeweils einer Haltestelle in den Zentren der benachbarten Orte Freilassing und Teisendorf befördert. Für den Rufbus Ainring sind bestimmte Betriebszeiten zu beachten, innerhalb derer dieser bestellt werden kann. Parallelfahrten zu vorhandenen Bahn- und Linienbusverbindungen müssen ausgeschlossen werden.

KONTAKT:

  • Rufbusbestellung:
    Telefon: +49 08684 575 88

Rufbus Berchtesgaden

Der „Rufbus Berchtesgaden“ hat am 04.04.2016 den ersten Probebetrieb für die drei Gemeinden Berchtesgaden, Bischofswiesen und Ramsau aufgenommen. Seit dem 01.01.2018 werden vom Rufbus Berchtesgaden die Marktgemeinde Berchtesgaden sowie neu auch die Gemeinde Schönau a. Königssee umfassend mit einer Vielzahl von zusätzlichen Rufbushaltestellen erschlossen.


Für den Rufbus Berchtesgaden sind bestimmte Betriebszeiten zu beachten, innerhalb derer dieser telefonisch bestellt werden kann. Die Fahrtroute des Rufbusses wird bei jeder Fahrtwunschanmeldung individuell je nach Bedarf der Fahrgäste zwischen den vorgegebenen Rufbushaltestellen festgelegt. Lediglich Parallelfahrten zu vorhandenen Bahn- und Linienbusverbindungen müssen ausgeschlossen werden.


Grundsätzlich zählen gemäß Bayern-Fahrplan vorgeschlagene Bahn- und Linienbusverbindungen unter folgenden Voraussetzungen als Parallelverbindungen:

  • Sowohl die vorgeschlagene Starthaltestelle als auch die vorgeschlagene Zielhaltestelle stimmen genau mit dem Fahrtwunsch überein.
  • Im Abstand von maximal 30 Minuten vor bzw. nach der geplanten Abfahrtszeit ist eine Bahn- bzw. Linienbus-Verbindung zwischen der Start- und Zielhaltestelle vorhanden.
  • Umsteigeverbindungen zählen nur dann als Parallelfahrten, wenn an der Umsteigehaltestelle die Anschluss-Weiterfahrt innerhalb von 10 Minuten nach Ankunft möglich ist.


KONTAKT:

Gemeindebus Teisendorf

Als zweites Rufbusprojekt ging am 01.08.2016 der „Gemeindebus Teisendorf“ in Betrieb. Nach telefonischer Fahrtwunschanmeldung wird der Fahrgast an der jeweils nächstgelegenen Einstiegsmöglichkeit im Gemeindegebiet Teisendorf abgeholt und zum gewünschten Zielort innerhalb des Gemeindegebietes Teisendorf befördert. Für den Gemeindebus Teisendorf sind bestimmte Betriebszeiten zu beachten, innerhalb derer dieser bestellt werden kann. Parallelfahrten zu vorhandenen Linienbusverbindungen müssen ausgeschlossen werden.


KONTAKT: