Das Melde-, Pass-, Personalausweis- und Standesamtsrecht obliegt den örtlichen Gemeindebehörden im übertragenen Wirkungskreis. Das bedeutet, sie nehmen diese Aufgaben in eigener Verantwortung wahr. In der Regel ist für Sie daher das für Ihren Wohnsitz jeweils zuständige Melde-, Pass-, Personalausweis- oder Standesamt der richtige Ansprechpartner.
Sollten Sie Fragen zu Melde-, Pass-, Personalausweis- und Standesamtsangelegenheiten haben, wenden Sie sich daher bitte zunächst an die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde. Das Landratsamt Berchtesgadener Land übt in diesen Aufgabenbereichen der Landkreiskommunen die Fachaufsicht aus. Die Melde- Pass-, Personalausweis- und Standesämter des Landkreises Berchtesgadener Land werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben insbesondere in rechtlich schwierigen Fällen von der Fachaufsicht unterstützt.