Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

So erhalten Sie eine Versteigerererlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis (§ 34b Gewerbeordnung).

 

Der Versteigerer unterliegt grundsätzlich bestimmten Verboten. Beispielsweise darf er nicht selbst oder durch einen anderen auf seinen Versteigerungen für sich bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut kaufen oder bewegliche Sachen aus dem Kreis der Waren versteigern, die er in seinem Handelsgeschäft führt, soweit dies nicht üblich ist. Ferner unterliegt der Versteigerer bei der Gewerbeausübung den Vorgaben der Versteigererverordnung. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind die Zuverlässigkeit sowie geordnete Vermögensverhältnisse des Gewerbetreibenden. Besonders sachkundige Versteigerer können öffentlich bestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Führungszeugnis der Beleg-Art "OG" (bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • bei Antrag auf öffentliche Bestellung: Nachweis besonderer Sachkunde

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Erlaubnis?

  • zwischen 50 und 1.000 Euro
Kontakt

Herr Stauch