Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
In diesem Bereich können Sie sich über die Ergebnisse der zuletzt durchgeführten Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirks- und Kommunalwahlen informieren. Weiterhin finden Sie Auskünfte über aktuelle Volksbegehren und -entscheide sowie über Bürgerbegehren und -entscheide.
Die Wahl zum 19. Bayerischen Landtag fand zusammen mit den 17. Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023 statt.
Die nächste Wahl steht am 09.06.2024 mit der Europawahl an.
Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag fand am 26.09.2021 statt. Die Bundesrepublik Deutschland war dabei in 299 Wahlkreise eingeteilt. Der Landkreis Berchtesgadener Land bildet mit dem Landkreis Traunstein den Wahlkreis 225 mit dem Namen „Traunstein“.
Der Kreiswahlleiter hat seinen Sitz am Landratsamt Traunstein.
>> Ergebnisse Landkreis Berchtesgadener Land
Die Wahl zum 19. Bayerischen Landtag fand zusammen mit den 17. Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023 statt. Bayern war dabei in 91 Stimmkreise eingeteilt. Der Landkreis Berchtesgadener Land bildete zusammen mit vier Gemeinden aus dem Landkreis Traunstein (Kirchanschöring, Petting, Tittmoning und Fridolfing) sowie mit einer Verwaltungsgemeinschaft aus dem Landkreis Traunstein (VG Waging a. See) den Stimmkreis 112 mit dem Namen Berchtesgadener Land.
Die Wahlen der Mitglieder der Bezirkstage in den sieben bayerischen Bezirken finden grundsätzlich zusammen mit der Landtagswahl statt; das Wahlsystem entspricht im Wesentlichen demjenigen der Landtagswahlen.
Die Wahl zum 18. Bayerischen Landtag fand am 14.10.2018 statt. Dabei war der Freistaat Bayern in 91 Stimmkreise unterteilt. Der Landkreis Berchtesgadener Land bildete mit dem Traunsteiner Gemeinden Fridolfing, Kirchanschöring, Petting, Tittmoning, Taching am See, Waging am See und Wonneberg den Stimmkreis 112 mit dem Namen "Berchtesgadener Land".
INFORMATIONEN UND ERGEBNISSE
Die Wahl zum 19. Bayerischen Landtag fand zusammen mit den 17. Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023 statt. Bayern war dabei in 91 Stimmkreise eingeteilt. Der Landkreis Berchtesgadener Land bildete zusammen mit vier Gemeinden aus dem Landkreis Traunstein (Kirchanschöring, Petting, Tittmoning und Fridolfing) sowie mit einer Verwaltungsgemeinschaft aus dem Landkreis Traunstein (VG Waging a. See) den Stimmkreis 112 mit dem Namen Berchtesgadener Land.
Die Wahlen der Mitglieder der Bezirkstage in den sieben bayerischen Bezirken finden grundsätzlich zusammen mit der Landtagswahl statt; das Wahlsystem entspricht im Wesentlichen demjenigen der Landtagswahlen.
Die Wahl der Bezirksräte fand zeitgleich mit der Landtagswahl am 14.10.2018 statt. Dabei war der Freistaat Bayern - wie bei der Landtagswahl - in 91 Stimmkreise unterteilt. Der Landkreis Berchtesgadener Land bildete mit den Traunsteiner Gemeinden Fridolfing, Kirchanschöring, Petting, Tittmoning, Taching a. See, Waging a. See und Wonneberg den Stimmkreis 112 mit dem Namen "Berchtesgadener Land".
INFORMATIONEN UND ERGEBNISSE
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle 5 Jahre neu gewählt. Die nächste Wahl findet am 09.06.2024 statt.
INFORMATIONEN UND ERGEBNISSE
Die Kreisräte und der Landrat des Berchtesgadener Landes wurden zuletzt bei den allgemeinen Kommunalwahlen im März 2020 gewählt. Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen finden 2026 statt.
Die Bayerische Verfassung (BV) sieht vor, dass Gesetze per Volksentscheid auch unmittelbar vom Volk beschlossen werden können (Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 BV). Näheres hierzu finden Sie hier.
Das bayernweite Eintragungsergebnis ist unter www.statistik.bayern.de/wahlen/volksbegehren/index.html abrufbar.
Die Kreisbürger können über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises des Landkreises einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren).
Das Bürgerbegehren muss beim Landkreis eingereicht werden und eine mit Ja oder Nein zu entscheidende Fragestellung und eine Begründung enthalten sowie bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Das Bürgerbegehren kann nur von Personen unterzeichnet werden, die am Tag der Einreichung des Bürgerbegehrens Kreisbürger sind. Ein Bürgerbegehren muss im Landkreis Berchtesgadener Land von mindestens 5 v. H. der Kreisbürger unterschrieben sein. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Kreistag unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens.
Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet der Kreistag. Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 10 v. H. der Stimmberechtigten beträgt.
Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Kreistags. Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres grundsätzlich nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.
Grundsätzliche Auskünfte zur Durchführung eines Bürgerbegehrens bzw. -entscheids erhalten Sie bei uns.
Nähere Bestimmungen zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden enthalten Artikel 12 a LKO sowie die Landkreissatzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (PDF).
Allgemeines, Kommunalwahlen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide
Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirkswahlen
Volksbegehren, Volksentscheide