Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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83435 Bad Reichenhall

 

Jugend-Freizeitticket BGL

Landkreis vergünstigt Freizeitmobilität für Jugendliche

Für nur 2 Euro im Monat können Jugendliche seit Freitag, 1. April 2022, fast alle Linienbusverbindungen im Landkreis Berchtesgadener Land nutzen. Berechtigt zum Ticketkauf sind Auszubildende, SchülerInnen, Studierende sowie TeilnehmerInnen des Bundesfreiwilligendienstes, die sich entsprechend ausweisen können. Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle. Das neue Jugend-Freizeitticket BGL kann in den Linienbussen gegen Nachweis der Anspruchsberechtigung gekauft werden.
 

Die neue Monatskarte zum Einheitspreis von 2 Euro ist ein Ergänzungsticket zu den klassischen Zeitfahrkarten/Schülerfahrkarten, die nur streckenbezogen zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte gelten. Die räumliche Gültigkeit erstreckt sich auf alle Buslinien im Berchtesgadener Land sowie bei den landkreisübergreifenden Linien auch bis zu deren Linienendpunkt im Landkreis Traunstein. Ausgenommen sind Rufbusverkehre und saisonal verkehrende Sonderlinien.

Die zeitliche Gültigkeit ist ganztägig, an Schultagen jedoch erst ab 14:00 Uhr.

 

Häufig gestellte Fragen

Wer kann das Ticket erwerben?

Alle Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst, etc., konkret alle Personen, die laut § 1 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV) als Auszubildende definiert sind.


Dies sind:

  • schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;
     
  • nach Vollendung des 15. Lebensjahres
     
    • a) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater
      • allgemeinbildender Schulen,
      • berufsbildender Schulen,
      • Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,
      • Hochschulen, Akademien

        mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkhochschulen;
         
    • b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe a fallen, besuchen, sofern sie auf Grund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
       
    • c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen;
       
    • d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;
       
    • e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
       
    • f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluß an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;
       
    • g) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten;
       
    • h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten.

Wie wird die Anspruchsberechtigung nachgewiesen?

Beim Erwerb muss die Anspruchsberechtigung nachgewiesen werden, beispielsweise durch:

  • Schülerausweis
  • Studierendenausweis
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Bestätigung der Ausbildungsstelle in Kombination mit einem Personalausweis
  • Berechtigungskarte zum Erwerb von Fahrkarten zum Schülertarif
  • etc.


Der entsprechende Nachweis muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Wann ist das Ticket gültig?

  • Das Ticket gilt für einen vollen Kalendermonat (z. B. vom 1. bis zum 31. Mai 2022).
  • Genutzt werden kann das Ticket an Schultagen ab 14:00 Uhr.
  • An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und in den Ferien gilt das Ticket ganztags.
  • Das Ticket ist nur mit eingetragenem Vor- und Nachnamen gültig. Es ist nicht übertragbar auf andere Personen.

Auf welchen Linien kann ich das Ticket nutzen?

Das Ticket kann in allen Linienbussen im Landkreis und in den Stadtbussen genutzt werden (Ausnahmen: Linie 24 Freilassing-Salzburg und Linie 847 Almerlebnisbus Ramsau).


Bei grenzüberschreitenden Linien von/nach Österreich endet die Gültigkeit an der letzten Haltestelle im Landkreis Berchtesgadener Land. Bei landkreisübergreifenden Linien in den/aus dem Landkreis Traunstein endet die Gültigkeit an der jeweiligen Endhaltestelle/Starthaltestelle der betreffenden Linie im Landkreis Traunstein.


Die Gültigkeit umfasst folgende Linien von folgenden Verkehrsanbietern:

  • Stadtwerke Bad Reichenhall, Linien: 1,2,4
  • RVO Linien: 828, 829, 836, 837, 838, 839, 840, 841, 842, 843, 845, 846, 848, 852, 853, 9515, 9519, 9526
  • Hogger GmbH, Linien: 3, 4, 5a, 85, 9825
  • Verkehrsbetrieb Brodschelm GmbH, Linien: 16, 19
  • Omnibus Chr. Gloss, Linie: 516 Traunstein-Teisendorf-Neukirchen
  • Stadt Laufen, Linie: Stadtbus Laufen-Oberndorf (Ruperti-Linie)
  • Stadt Freilassing, Linien: 81, 82
  • Salzburger Verkehrsverbund GmbH, Linien: 112, 180, 260 (Ticketgültigkeit jeweils nur innerhalb des Landkreises Berchtesgadener Land)

Was kostet das Ticket?

Der Eigenanteil der Anspruchsberechtigten beträgt 2 Euro für das Monatsticket.


Das Beförderungsentgelt des Tickets liegt insgesamt bei 11 Euro. Die entstehende Differenz von 9 Euro übernimmt der Landkreis Berchtesgadener Land. Entsprechend sind auch auf dem Ticket die Beträge von 9 und 2 Euro abgedruckt.

Wo kann ich das Ticket kaufen?

In allen Stadt- und Regionalbussen des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Berchtesgadener Land.

Wo erhalte ich weitere Auskünfte zum Öffentlichen Personennahverkehr?

Weitere Informationen zum Öffentlichen Personennahverkehr gibt es hier.

Wer kann weitere Fragen beantworten?

  • Ansprechpartner bei den Verkehrsunternehmen für Fahrplan- und Tarifauskünfte:
    Regionalverkehr Oberbayern GmbH
    Niederlassung Berchtesgaden
    Kundenzentrum im Bahnhof Berchtesgaden

    Öffnungszeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
    Telefon: +49 8652 9448 0
    E-Mail: rvo.berchtesgaden@deutschebahn.com  
     
  • Ansprechpartner Landkreis Berchtesgadener Land für Fragen rund um die Landkreis-Förderung:
    Johann Wick
    Telefon: +49 8651 773 518
    E-Mail: johann.wick@lra-bgl.de
Kontakt

Herr Wick

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