Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Für nur 2 Euro im Monat können Jugendliche seit Freitag, 1. April 2022, fast alle Linienbusverbindungen im Landkreis Berchtesgadener Land nutzen. Berechtigt zum Ticketkauf sind Auszubildende, SchülerInnen, Studierende sowie TeilnehmerInnen des Bundesfreiwilligendienstes, die sich entsprechend ausweisen können. Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle. Das neue Jugend-Freizeitticket BGL kann in den Linienbussen gegen Nachweis der Anspruchsberechtigung gekauft werden.
Die neue Monatskarte zum Einheitspreis von 2 Euro ist ein Ergänzungsticket zu den klassischen Zeitfahrkarten/Schülerfahrkarten, die nur streckenbezogen zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte gelten. Die räumliche Gültigkeit erstreckt sich auf alle Buslinien im Berchtesgadener Land sowie bei den landkreisübergreifenden Linien auch bis zu deren Linienendpunkt im Landkreis Traunstein. Ausgenommen sind Rufbusverkehre und saisonal verkehrende Sonderlinien.
Die zeitliche Gültigkeit ist ganztägig, an Schultagen jedoch erst ab 14:00 Uhr.
Alle Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst, etc., konkret alle Personen, die laut § 1 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV) als Auszubildende definiert sind.
Dies sind:
Beim Erwerb muss die Anspruchsberechtigung nachgewiesen werden, beispielsweise durch:
Der entsprechende Nachweis muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Das Ticket kann in allen Linienbussen im Landkreis und in den Stadtbussen genutzt werden (Ausnahmen: Linie 24 Freilassing-Salzburg und Linie 847 Almerlebnisbus Ramsau).
Bei grenzüberschreitenden Linien von/nach Österreich endet die Gültigkeit an der letzten Haltestelle im Landkreis Berchtesgadener Land. Bei landkreisübergreifenden Linien in den/aus dem Landkreis Traunstein endet die Gültigkeit an der jeweiligen Endhaltestelle/Starthaltestelle der betreffenden Linie im Landkreis Traunstein.
Die Gültigkeit umfasst folgende Linien von folgenden Verkehrsanbietern:
Der Eigenanteil der Anspruchsberechtigten beträgt 2 Euro für das Monatsticket.
Das Beförderungsentgelt des Tickets liegt insgesamt bei 11 Euro. Die entstehende Differenz von 9 Euro übernimmt der Landkreis Berchtesgadener Land. Entsprechend sind auch auf dem Ticket die Beträge von 9 und 2 Euro abgedruckt.
In allen Stadt- und Regionalbussen des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Berchtesgadener Land.
Weitere Informationen zum Öffentlichen Personennahverkehr gibt es hier.