Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Ortsrecht der Gemeinden

SATZUNGEN UND VERORDNUNGEN

Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Diese Rechtsvorschriften werden als Ortsrecht bezeichnet und sind nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig. An das Ortsrecht sind die Gemeinden selbst ebenso gebunden wie jeder Gemeindeeinwohner.

RECHTSSCHUTZ

Gegen eine Satzung kann auch gerichtlich vorgegangen werden. In Betracht kommt die sogenannte Normenkontrollklage, d.h. die Anrufung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Da sich die Rechtsaufsicht, die wir als Landratsamt ausüben, auch auf die Rechtsetzung der Gemeinden erstreckt, können wir nach Maßgabe der Gemeindeordnung einschreiten, wenn eine Satzung gegen ein Gesetz verstößt. Wir können jedoch eine Satzung nicht für ungültig (nichtig) erklären.

EINSICHTNAHME

In der Regel können Sie das Ortsrecht einer Gemeinde auf deren Homepage einsehen. In den Gemeindeverwaltungen liegt das Ortsrecht ebenfalls zur Einsicht auf. 

Kontakt

Herr Streitwieser

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