Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Grünland erfüllt in unserer heutigen Zeit eine Vielzahl von Anforderungen aus der Landwirtschaft, dem Bodenschutz sowie dem Natur- und Umweltschutz. Grünland dient beispielsweise bei Hängen dem Erosionsschutz und auf Moorstandorten dem Klimaschutz sowie dem Artenschutz.
Im Rahmen des Volksbegehrens „Artenvielfalt und Naturschönheiten in Bayern“ wurde im August 2019 ein Umwandlungsverbot für Dauergrünland und Dauergrünlandbrache in das Bayerische Naturschutzgesetz aufgenommen (Art. 3 Abs. 4 Ziffer 1 BayNatSchG). Eine Antragstellung für Ausnahmen vom Umwandlungsverbot erfolgt ausschließlich über die zuständigen Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten.
Für Fragen und Antragstellung zur Grünlandumwandlung sind für Antragsteller aus dem Landkreis Berchtesgadener Land sind die Kolleg:innen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein die ersten Ansprechpartner. Aber auch wir stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Fachlicher Naturschutz für Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden
Fachlicher Naturschutz für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain und Teisendorf
Fachlicher Naturschutz für Anger, Marktschellenberg und Schneizlreuth
Fachlicher Naturschutz für Ainring und Freilassing
Fachlicher Naturschutz für Berchtesgaden, Bischofswiesen und Piding