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Grünland erfüllt in unserer heutigen Zeit eine Vielzahl von Anforderungen aus der Landwirtschaft, dem Bodenschutz sowie dem Natur- und Umweltschutz. Grünland dient beispielsweise bei Hängen dem Erosionsschutz und auf Moorstandorten dem Klimaschutz sowie dem Artenschutz.
Seit dem 6. Juni 2014 besteht für den Umbruch von Dauergrünland in Bayern für Betriebsinhaber, die für das Jahr 2014 Cross-Compliance-relevante Zahlungen beantragt haben, eine Genehmigungspflicht. Der Antrag ist beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein (AELF) zu stellen.
In diesem Verfahren prüft das AELF in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein, ob für die Fläche besondere Anforderungen bestehen.
Hierzu gehören u.a.:
Grünlandumwandlung darf erst nach der Erteilung der Genehmigung erfolgen. Verstöße führen zu Kürzungen der Cross-Compliance-relevanten Zahlungen.
Grünlandumbruch kann auch gegen weitere Bestimmungen des Naturschutzrechts verstoßen. Fragen Sie daher immer vor einem geplanten Grünlandumbruch beim AELF oder der unteren Naturschutzbehörde nach.
Fachlicher Naturschutz für Ainring, Anger, Berchtesgaden, Freilassing und Schönau a. Königssee
Fachlicher Naturschutz für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Bischofswiesen, Marktschellenberg und Ramsau
Fachlicher Naturschutz für Laufen, Piding, Saaldorf-Surheim, Schneizlreuth und Teisendorf