Grünland erfüllt in unserer heutigen Zeit eine Vielzahl von Anforderungen aus der Landwirtschaft, dem Bodenschutz sowie dem Natur- und Umweltschutz. Grünland dient beispielsweise bei Hängen dem Erosionsschutz und auf Moorstandorten dem Klimaschutz sowie dem Artenschutz.
Im Rahmen des Volksbegehrens „Artenvielfalt und Naturschönheiten in Bayern“ wurde im August 2019 ein Umwandlungsverbot für Dauergrünland und Dauergrünlandbrache in das Bayerische Naturschutzgesetz aufgenommen (Art. 3 Abs. 4 Ziffer 1 BayNatSchG). Eine Antragstellung für Ausnahmen vom Umwandlungsverbot erfolgt ausschließlich über die zuständigen Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten.
Für Fragen und Antragstellung zur Grünlandumwandlung sind für Antragsteller aus dem Landkreis Berchtesgadener Land sind die Kolleg:innen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein die ersten Ansprechpartner. Aber auch wir stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Fachlicher Naturschutz für Saaldorf-Surheim / Sprechzeiten: Montag - Mittwoch vormittags sowie am Donnerstag
Fachlicher Naturschutz für Teisendorf, Ainring, Berchtesgaden, gemeindefreies Gebiet Eck / Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr.
Fachlicher Naturschutz für Anger, Schneizlreuth, Marktschellenberg, gemeindefreies Gebiet Schellenberg / Sprechzeiten: Montag bis Freitag, immer vormittags
Fachlicher Naturschutz für Freilassing, Bad Reichenhall, Bischofswiesen/ Sprechzeiten: Mo., Dienstag-Vormittag, Mi., Donnerstag-Vormittag
Fachlicher Naturschutz für Ramsau, Piding, Bayerisch Gmain / Sprechzeiten: Montag-Vormittag, Di., Do., Fr.
Fachlicher Naturschutz für Laufen und Schönau am Königssee