Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Verpflichtungserklärung

Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich eine Person für sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eines Ausländers während des Aufenthaltes in Deutschland bzw. den Schengener Staaten entstehen, aufzukommen. Umgangssprachlich wird die Verpflichtungserklärung von Außenstehenden oft „Einladung“ genannt. Tatsächlich hat die Verpflichtungserklärung aber eine viel weiter gehende, rechtliche Bedeutung als eine bloße Einladung.

 

Eine Verpflichtungserklärung wird in der Regel für Ausländer abgegeben, die für einen Kurzaufenthalt (z.B. Besuch hier lebender Verwandter) nach Deutschland einreisen möchten und dafür ein Visum benötigen, aber der deutschen Auslandsvertretung nicht selbst nachweisen können, dass sie während des Besuchsaufenthaltes in den Schengener Staaten den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln sichern können. Sofern der Ausländer die notwendigen Nachweise selbst erbringen kann, ist eine Verpflichtungserklärung entbehrlich.


Eine Verpflichtungserklärung kann unter Umständen auch für einen beabsichtigten dauerhaften Aufenthalt abgegeben werden.


Das Landratsamt Berchtesgadener Land ist für alle Verpflichtungsgeber zuständig, die im Landkreis Berchtesgadener Land wohnhaft sind.


Wenn Sie bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten, bitten wir Sie, persönlich hier vorzusprechen und folgende Unterlagen mitbringen bzw. vorlegen:

  • Pass- oder Personalausweis
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (z.B. Gehaltsmitteilung, Lohnabrechnung, bei Selbständigen Einkommensnachweis des Steuerberaters oder aktuellen Steuerbescheid etc.)
  • Wohnungsnachweis (Mietvertrag/Eigentumsnachweis)
  • genaue Personalien des Gastes (Name/Vorname/Geburtsdatum/Geburtsort/Pass-Nr./Adresse)
  • Gebühr 29 Euro  


Die persönliche Vorsprache des Verpflichtungsgebers ist notwendig, weil dessen Unterschrift auf dem Original-Dokument durch die Ausländerbehörde beglaubigt werden muss. Eine Verpflichtungserklärung kann eine Person nur für sein eigenes Einkommen/Vermögen abgeben. Es ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, dass z. B. ein Ehegatte für das Einkommen des anderen Ehegatten eine Verpflichtungserklärung abgibt.


Die Ausländerbehörde hat zu prüfen, ob der Verpflichtungsgeber objektiv (d. h. aus rechtlicher Sicht) in der Lage ist, gegebenenfalls den finanziellen Verpflichtungen aus dieser Erklärung nachzukommen (=“Bonitätsprüfung“). Die Höhe des erforderlichen Einkommens richtet sich nach der individuellen Situation des Verpflichtungsgebers. Zu berücksichtigen ist z. B., ob jemand anderen Personen (z. B. Ehegatten, Kindern, auch wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben) zum Unterhalt verpflichtet ist. Das verfügbare Einkommen muss die entsprechenden Pfändungsgrenzen deutlich übersteigen.


Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Verpflichtungserklärung?

Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich eine Person für sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eines Ausländers während des Aufenthaltes in Deutschland bzw. den Schengener Staaten entstehen, aufzukommen.


Umgangssprachlich wird die Verpflichtungserklärung von Außenstehenden oft „Einladung“ genannt. Tatsächlich hat die Verpflichtungserklärung aber eine viel weiter gehende rechtliche Bedeutung als eine bloße Einladung.

Kontakt

Frau Brilka

Arbeitsbereichsleitung Stellv. Fachbereichsleitung Sachbearbeitung Drittstaatsangehörige für den Buchstabenbereich Br-Bz, C - D

Frau Haderer

Stellv. Arbeitsbereichsleitung Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich J - K

Herr Resch

Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich A, Ba - Bq

Frau Fuchs

Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich E - I

Herr Kern

Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich L - Ö

Frau Steindlmüller

Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich O – R, Sa - Sh

Frau Preuß

Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich Si – SZ, T - Z

Frau Walter

Zuarbeitung Drittstaatsangehörige für den Buchstabenbereich A - Z

Frau Ilic

Aushändigung und Adressänderungen von eAT´s für den Buchstabenbereich A – K

Frau Mader

Aushändigung und Adressänderungen von eAT´s für den Buchstabenbereich L – Z,

Telefax

  • +49 8651 773 581

Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.