Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Ersterteilung der Fahrerlaubnis

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Erlangung der verschiedenen Führerscheinklassen.

ONLINE-Terminvereinbarung

Seit 01.03.2021 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.
 


​​​​​​​Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.

Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, L und T (werden ohne Probezeit erteilt)

  • Zunächst muss der Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde bestätigt werden.
  • 1 behördlicher Vordruck mit Ihrer Unterschrift für Ihren künftigen Kartenführerschein (nur persönlich bei der Wohnsitzgemeinde oder im Landratsamt)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe"
  • Sehtestbescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 1 zur FeV zur FeV, z.B. Optiker (2 Jahre gültig)

Begleitetes Fahren ab 17 - BF17: Fahrerlaubnisklassen B und BE

Die Informationen auf dieser Seite sind nur zutreffend, wenn Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder der Klasse BE bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres und nicht erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben wollen. Die Fahrberechtigung für Pkw´s kann unter Auflagen bereits ab 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener theoretischer und praktischer Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfungsbescheinigung dürfen Sie im Inland bis zu Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde, fahren.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 16 1/2 Jahre alt sein
  • eine schriftliche Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter haben
  • mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
    • mindestens 30 Jahre alt,
    • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B,
    • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen  


Was gibt es sonst zu beachten?

  • Mit Vollendung des 17. Lebensjahres und erfolgreichen Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die (rosa) Prüfungsbescheinigung.
  • Sie dürfen nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
  • Die Fahrberechtigung gilt grundsätzlich nur im Inland.
  • Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle (ein erneuter Antrag ist nicht erforderlich).
     

Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:

  • Zunächst muss der Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde bestätigt werden.
  • 1 behördlicher Vordruck mit Ihrer Unterschrift für Ihren künftigen Kartenführerschein (nur persönlich bei der Wohnsitzgemeinde oder im Landratsamt)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe"
  • Sehtestbescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 1 zur FeV zur FeV, z.B. Optiker (2 Jahre gültig)
  • Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B/BE gem. den Regelungen des „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ (ist bei unserer Dienststelle oder bei der Fahrschule erhältlich):
    • Die Erziehungsberechtigten müssen mit ihrer Unterschrift dem Antrag sowie der Teilnahme am Begleiteten Fahren zustimmen und auch mit den angegebenen Begleitpersonen einverstanden sein.
    • Begleitperson(en) muss/müssen eingetragen werden und ihr Einverständnis zur Teilnahme am Begleiteten Fahren mit ihrer Unterschrift geben.
    • Eine Kopie vom Führerschein und Ausweis (Vorder- und Rückseite) der Begleitperson(en) muss beigelegt werden.


Hinweis:

Falls Sie schon im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sind (z. B. A1, AM oder L), wird bei Aushändigung der Prüfungsbescheinigung der bisherige Kartenführerschein nicht eingezogen. Erst bei Abholung des neuen Kartenführerscheins mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind der bisherige Kartenführerschein und die Prüfungsbescheinigung einzuziehen.

 

Erteilung der Fahrerlaubnisklassen A, A2, A1, B und BE (werden mit Probezeit erteilt)

  • Zunächst muss der Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde bestätigt werden.
  • 1 behördlicher Vordruck mit Ihrer Unterschrift für Ihren künftigen Kartenführerschein (nur persönlich bei der Wohnsitzgemeinde oder im Landratsamt)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe"
  • Sehtestbescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 1 zur FeV zur FeV, z.B. Optiker (2 Jahre gültig)
  • ab dem 25. Lebensjahr:
    Behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde), das nicht älter als drei Monate sein darf.

 

Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, und CE

Zur Beantragung der o.g. Klassen ist der Vorbesitz oder die gleichzeitige Beantragung der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich.

Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:


Hinweis:

Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei Abholung des neuen Kartenführerscheins bzw. des vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung der alte Original-Führerschein abzugeben. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des Führerscheins.

 

Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE

Zur Beantragung der o.g. Klassen ist der Vorbesitz oder die gleichzeitige Beantragung der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich.
 

Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:



HINWEIS:

Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei Abholung des neuen Kartenführerscheins bzw. des vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung der alte Original-Führerschein abzugeben. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des Führerscheins.