Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Erlangung der verschiedenen Führerscheinklassen.
Die Informationen auf dieser Seite sind nur zutreffend, wenn Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder der Klasse BE bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres und nicht erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben wollen. Die Fahrberechtigung für Pkw´s kann unter Auflagen bereits ab 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener theoretischer und praktischer Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfungsbescheinigung dürfen Sie im Inland bis zu Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde, fahren.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Was gibt es sonst zu beachten?
Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:
Hinweis:
Falls Sie schon im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sind (z. B. A1, AM oder L), wird bei Aushändigung der Prüfungsbescheinigung der bisherige Kartenführerschein nicht eingezogen. Erst bei Abholung des neuen Kartenführerscheins mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind der bisherige Kartenführerschein und die Prüfungsbescheinigung einzuziehen.
Zur Beantragung der o.g. Klassen ist der Vorbesitz oder die gleichzeitige Beantragung der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich.
Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:
Hinweis:
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei Abholung des neuen Kartenführerscheins bzw. des vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung der alte Original-Führerschein abzugeben. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des Führerscheins.
Zur Beantragung der o.g. Klassen ist der Vorbesitz oder die gleichzeitige Beantragung der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich.
Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:
HINWEIS:
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei Abholung des neuen Kartenführerscheins bzw. des vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung der alte Original-Führerschein abzugeben. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des Führerscheins.