Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Erlangung der verschiedenen Führerscheinklassen.
Seit 01.03.2021 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.
Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.
Die Informationen auf dieser Seite sind nur zutreffend, wenn Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder der Klasse BE bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres und nicht erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben wollen. Die Fahrberechtigung für Pkw´s kann unter Auflagen bereits ab 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener theoretischer und praktischer Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfungsbescheinigung dürfen Sie im Inland bis zu Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde, fahren.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Was gibt es sonst zu beachten?
Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:
Hinweis:
Falls Sie schon im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sind (z. B. A1, AM oder L), wird bei Aushändigung der Prüfungsbescheinigung der bisherige Kartenführerschein nicht eingezogen. Erst bei Abholung des neuen Kartenführerscheins mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind der bisherige Kartenführerschein und die Prüfungsbescheinigung einzuziehen.
Zur Beantragung der o.g. Klassen ist der Vorbesitz oder die gleichzeitige Beantragung der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich.
Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:
Hinweis:
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei Abholung des neuen Kartenführerscheins bzw. des vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung der alte Original-Führerschein abzugeben. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des Führerscheins.
Zur Beantragung der o.g. Klassen ist der Vorbesitz oder die gleichzeitige Beantragung der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich.
Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:
HINWEIS:
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei Abholung des neuen Kartenführerscheins bzw. des vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung der alte Original-Führerschein abzugeben. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des Führerscheins.