Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
„Klein, aber mein.“ (Sprichwort)
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bildet die Grundlage für die Aufteilung eines Gebäudes nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sie wird auf Antrag (PDF) erteilt.
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder auch Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen (z.B. Läden, Büros oder Arztpraxen) in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit zugehörigen Aufteilungsplänen vorzulegen.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigen wir, dass die Wohnungen bzw. Nutzungseinheiten jeweils in sich abgeschlossen sind. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass sie jeweils einen unabhängigen Eingang haben und separat zugänglich sind. Aus den Aufteilungsplänen muss die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum bzw. Gemeinschaftseigentum befindlichen Gebäudeanteile ablesbar sein.
Hinweis: Die Große Kreisstadt Bad Reichenhall ist selbst für das Baurecht in ihrem Stadtgebiet zuständig.
Antragsberechtigte sind:
Sie können Ihren Antrag (PDF) entweder direkt postalisch ans Landratsamt richten oder
über das Bayernportal unter Abgeschlossenheitsbescheinigung online beantragen einreichen.
Voraussetzung für die Online-Beantragung ist das Vorliegen einer Bayern-ID.
Nähere Infos zur Bayern-ID finden Sie unter https://freistaat.bayern/hilfe .
Vorzulegen sind
Je nach Verfahren beträgt der Gebührenrahmen 25 bis 150 Euro je Sondereigentumseinheit.
Montag - Mittwoch, Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Zuständigkeitsbereich:
Ainring, Anger, Laufen, Piding, Ramsau b. Berchtesgaden, Saaldorf-Surheim, Schneizlreuth und Teisendorf
Zuständigkeitsbereich:
Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Freilassing, Marktschellenberg und Schönau a. Königssee