Der Personenstand bezeichnet die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens. Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende Familien- und namensrechtliche Tatsachen ( § 1 Abs. 1 Personenstandsgesetz ).
Diese von den Standesämtern erfassten Personenstandsdaten bilden aufgrund ihrer Eigenschaft und Funktionalität die Grundlage der Registereinträge in den Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden unserer Landkreiskommunen. Für dem Personenstandsrecht artverwandte Rechtsgebiete, wie behördliche Namensänderung und Beglaubigungsverfahren von inländischen Urkunden zum Gebrauch im Ausland, steht ebenfalls das Amt für Personenstands- und Ausländerwesen zur Verfügung.
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