Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Die Antragstellung ist bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt oder im Landratsamt möglich. Die Antragstellung muss hierbei persönlich erfolgen.
Die Abholung des neuen EU-Kartenführerscheins ist in der Regel nicht notwendig, da dieser von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt wird. Zu diesem Zeitpunkt verliert die bisherige Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit.
Entstehende Kosten: 40,00 Euro (Umtausch-Gebühren)