Grundlage der Kaufpreissammlung sind alle Urkunden über Grundstückstransaktionen, die der Gutachterausschuss kraft Gesetzes von den Notaren bekommt.
Sie erhalten Auskunft aus der Kaufpreissammlung, wenn die Voraussetzungen aus der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) erfüllt sind. Unter diesen Kreis der Berechtigten fallen beispielsweise mit der Wertermittlung an Grundstücken befasste Gerichte und Behörden, zertifizierte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Die Auskunft ist kostenpflichtig; die Gebühr beträgt 50 Euro pro mitgeteiltem Vergleichswert.
Für eine kostenpflichtige Auskunft aus der Kaufpreissammlung über die Geschäftsstelle füllen Sie bitte das entsprechende Antragsformular (siehe Formulare) aus und schicken es per Post, Fax oder E-Mail an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Berchtesgadener Land.
Die Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie die Liegenschaftszinssätze für Wohneigentum zum Stichtag 01.01.2026 sind nun verfügbar. Die Auskunft ist gebührenpflichtig und kostet jeweils 50,00 €.
Im Bereich Informationsmaterial können Sie nun auch unsere ermittelten Indexreihen einsehen.