Grundlage der Kaufpreissammlung sind alle Urkunden über Grundstückstransaktionen, die der Gutachterausschuss kraft Gesetzes von den Notaren bekommt.
Sie erhalten Auskunft aus der Kaufpreissammlung, wenn die Voraussetzungen aus der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) erfüllt sind. Unter diesen Kreis der Berechtigten fallen beispielsweise mit der Wertermittlung an Grundstücken befasste Gerichte und Behörden, zertifizierte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Die Auskunft ist kostenpflichtig; die Gebühr beträgt 50 Euro pro mitgeteiltem Vergleichswert.
Für eine kostenpflichtige Auskunft aus der Kaufpreissammlung über die Geschäftsstelle füllen Sie bitte das entsprechende Antragsformular (siehe Formulare) aus und schicken es per Post, Fax oder E-Mail an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Berchtesgadener Land.
Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze sind zu den Stichtagen 01.01.2024 und 01.01.2025 verfügbar. Die Auskunft ist gebührenpflichtig und kostet jeweils 50,00 €.