Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Grundlage der Kaufpreissammlung sind alle Urkunden über Grundstückstransaktionen, die der Gutachterausschuss kraft Gesetzes von den Notaren bekommt.
Sie erhalten Auskunft aus der Kaufpreissammlung, wenn die Voraussetzungen aus der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) erfüllt sind. Unter diesen Kreis der Berechtigten fallen beispielsweise mit der Wertermittlung an Grundstücken befasste Gerichte und Behörden, zertifizierte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Die Auskunft ist kostenpflichtig; die Gebühr beträgt 50 Euro pro mitgeteiltem Vergleichswert.
Für eine kostenpflichtige Auskunft aus der Kaufpreissammlung über die Geschäftsstelle füllen Sie bitte das entsprechende Antragsformular (siehe Formulare) aus und schicken es per Post, Fax oder E-Mail an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Berchtesgadener Land.
Sonstige für die Wertermittlung relevante Daten, wie z. B. Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze oder Umrechnungskoeffizienten, liegen bisher nicht vor.