Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Besonders geschützte Tierart anmelden

Wenn Sie im Besitz eines besonders geschützten Wirbeltieres sind, müssen Sie dieses unverzüglich nach Beginn der Haltung bei der Unteren Naturschutzbehörde melden.

 

Der Besitz von besonders geschützten wildlebenden Tierarten ist grundsätzlich unzulässig. Zu den besonders geschützten Arten gehören beispielsweise alle europäischen Vögel und Reptilien, fast alle wildlebenden heimischen und nicht heimischen Säugetiere, Papageien, Schildkröten und Schlangen.


Eine Ausnahme von diesem Besitzverbot liegt vor, wenn es sich um legal eingeführte (zuständige Behörde für Ein- und Ausfuhrgenehmigungen ist das Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstraße 110 in 53179 Bonn) oder legal gezüchtete Tiere handelt.


Der Besitz eines solchen Tieres verpflichtet jedoch dazu, dies unverzüglich nach dem Erwerb bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, also dem Landratsamt Berchtesgadener Land, schriftlich anzuzeigen.


Diese Verpflichtung beruht auf § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und detaillierte Angaben z.B. zu Art, Zahl, Geschlecht, Alter, Herkunft sowie die Kennzeichnung der Tiere enthalten.


Zu der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen "Bestandsanzeige von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten" müssen Original-Dokumente für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft eingereicht werden (z.B. EG- oder CITES-Bescheinigungen, Quittungen, Rechnungen, Verträge).

Erforderliche Unterlagen

  • Original-Herkunftsnachweis (EG- bzw. Cites-Bescheinigungen, Quittungen, Rechnungen, Verträge)
  • vollständig ausgefülltes Formular "Anzeige geschützter Tierarten"