Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Mit drei Bahnstrecken und 12 Bahnhaltestationen ist das Berchtesgadener Land gut an den Schienenverkehr angebunden.
Vom Knotenbahnhof Freilassing aus bieten Nahverkehrszüge Direktverbindungen bis nach Berchtesgaden (stündlich), Bad Reichenhall Hbf (halbstündlich) München Hbf (stündlich), Mühldorf (stündlich), Landshut Hbf (zweistündlich), Salzburg Hbf (tagsüber viertelstündlich) und darüber hinaus u. a. bis Golling - Abtenau / Schwarzach - St. Veit / Saalfelden im Land Salzburg. Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Bayern wird von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft bestellt und organisiert.
Die in Freilassing haltenden Fernverkehrszüge werden von der Deutschen Bahn (DB) und den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) betrieben, die Nahverkehrszüge von der Bayerischen Regiobahn (BRB), den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und der Südostbayernbahn (SOB).
Fahrräder können in den Nahverkehrszügen gratis im ganzen Landkreis von Laufen über Freilassing bis Berchtesgaden sowie von Teisendorf bis zum Hauptbahnhof Salzburg befördert werden. Der Landkreis Berchtesgadener hat mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprechende Verträge abgeschlossen und kommt für die Kosten pauschal auf. Die Radmitnahme steht immer unter dem Vorbehalt von verfügbaren Fahrradstellplätzen.
Auch über die Landkreisgrenzen hinaus bestehen Angebote zur kostenfreien Radmitnahme. Folgend sind alle Bahnstrecken mit kostenfreier Radbeförderung in den beiden Liniennetzen von Bayerischer Regiobahn (BRB) und Südostbayernbahn (SOB) gekennzeichnet.
In dem zwischen Freilassing und Berchtesgaden verkehrenden IC Königssee bleibt die Radmitnahme kostenpflichtig.
Auf die Beförderung der Fahrräder besteht kein Anspruch. Das Zugbegleitpersonal darf die Mitnahme von Fahrrädern aus Platz- und Sicherheitsgründen untersagen.
Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwägen haben bei der Beförderung stets Vorrang gegenüber Radfahrern.
Zu den Stoßzeiten an Werktagen morgens zwischen 7 Uhr und 8 Uhr sowie mittags zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr ist grundsätzlich mit eingeschränkten Beförderungskapazitäten zu rechnen.
Radreise-Gruppen mit mehr als 6 Personen können aus Platzgründen in der Regel nicht mitgenommen werden.
Bei Schienenersatzverkehren mit Bussen ist eine Fahrradmitnahme in der Regel nicht möglich.
Die Bahnsteige an den Gleisen 1, 2/3, 4/5 und 7/8 am Bahnhof Freilassing werden modernisiert und gleichzeitig barrierefrei ausgebaut. Ebenfalls wird die bestehende Personenunterführung durch einen Neubau in gleicher Lage ersetzt, weshalb Fahrgäste während der Bauarbeiten bis auf weiteres nur die städtische Unterführung zum Umsteigen nutzen können.
Durch Bauarbeiten an den Bahnsteigen kommt es zu Einschränkungen, wodurch sich die Umstiegszeiten am Bahnhof Freilassing erhöhen.
Weitere Information und Ansprechpersonen hierzu finden Sie hier.
An allen Bahnhaltestationen zeigen dynamische Schriftanzeiger kurzfristige Fahrplanänderungen an, ansonsten ist im Regelbetrieb (einschließlich Verspätungen bis zu 5 Minuten) die Uhrzeit abzulesen.Im Internet werden im Bayern-Fahrplan bzw. bei der DB auch kurzfristig auftretende Fahrplanabweichungen (Echtzeitinformationen) mitgeteilt.
Beispielsweise diese Apps erteilen für den Landkreis Berchtesgadener Land zeitgemäß (Echtzeit-)Auskünfte zu Bahnen und Linienbussen in digitaler Form:
Hier kommt es auf das konkrete Anliegen an. In betrieblichen Angelegenheiten (z.B. Fahrzeuge, Tarif, Zugpersonal, Verspätungen) ist vorrangig das betreffende Eisenbahnverkehrsunternehmen der richtige Ansprechpartner. Für die Ausstattung und Barrierefreiheit an den Bahnstationen ist die DB Station & Service AG verantwortlich. Die Fahrplangestaltung ist in Bayern ein Zusammenspiel von Bayerischer Eisenbahngesellschaft (Finanzierung), DB Netz AG (betriebliche Möglichkeiten) und den beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen (Wirtschaftlichkeit).
Beschwerden können neben den betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen auch an die Bayerische Eisenbahngesellschaft
per Post an
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
Boschetsrieder Straße 69
81379 München
per E-Mail
kontakt@bahnland-bayern.de
oder
Telefon +49 89 748825 0
herangetragen werden.
siehe "Kostenfreie Fahrradbeförderung mit der Bahn" (oben)
Ein Tarifverbund setzt voraus, dass es eine Stelle gibt, die für eine neutrale Einnahmenaufteilung zwischen den Verkehrsunternehmen sorgt. Diese Einnahmenaufteilung ist mit hohen einmaligen Investitionskosten und laufenden Betriebskosten verbunden, für die eine dauerhafte Finanzierungsbasis ohne nachteilige Fahrpreiserhöhungen gefunden werden muss. Aktuell laufen Gespräche für die Entwicklung einer überregionalen Lösung innerhalb der EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein. Je größer ein Tarifverbundgebiet ist, umso geringer fallen die mit der Einnahmenaufteilung verbundenen Zusatzkosten je Fahrgast aus.
Im Frühjahr 2016 wurden im Rahmen eines zu 75 % von der EU finanzierten Interreg-Kleinprojekts die derzeitige Situation sowie die Rahmenbedingungen für einen grenzüberschreitenden EuRegio-Verkehrsverbund/Tarifverbund analysiert. » weitere Infos
Der Kreistag hat am 22.05.2015 beschlossen, die von den kreisangehörigen Gemeinden vorgeschlagenen Wünsche für neue Bahnhaltepunkte zu befürworten und die Landkreisverwaltung zu beauftragen, sich weiterhin für diese Bahnhaltepunkte einzusetzen.
Konkret wurden in diesem Beschluss insgesamt 15 zusätzlich gewünschte Bahnhaltepunkte entlang der drei bestehenden Bahnstrecken definiert:
Der Kreistag empfiehlt den Gemeinden, diese 15 Bahnhaltepunkte bei der weiteren Bauleitplanung zu beachten und die Flächen im Umgriff dieser Bahnhaltepunkte für eine Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs verfügbar und attraktiv zu halten.
Der Kreistag fordert im Hinblick auf die Realisierbarkeit weiterer Bahnhaltepunkte ausdrücklich den durchgehend zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Mühldorf - Freilassing (ABS 38), unter Berücksichtigung des Lärmschutzes und des Ortsbildes der unmittelbar betroffenen Kommunen, die Einrichtung von zusätzlichen S-Bahn-Verkehren (EuRegio-Bahnen) im Bereich Traunstein -Freilassing - Salzburg sowie eine weitere Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf der Bahnstrecke Bad Reichenhall - Berchtesgaden.
Apps, die zeitgemäß (Echtzeit-)Auskünfte zu Bahnen und Linienbussen für den Landkreis Berchtesgadener Land in digitaler Form erteilen (Auszug):