Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Hier können Sie alle Angelegenheiten rund um Ihr Kraftfahrzeug erledigen.
Ab 01.07.2020 werden in der Kfz-Zulassungsbehörde nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Zulassungsvorgang zu reservieren.
Zur Bestätigung des Termins wird per E-Mail eine Reservierungsbestätigung versendet, die dann auch die Möglichkeit enthält, den reservierten Termin wieder zu stornieren, falls es erforderlich ist. Der reservierte Termin wird zum entsprechenden Zeitpunkt automatisch in das Aufrufsystem der Kfz-Zulassungsbehörde eingespielt. Es ist nicht erforderlich, eine weitere Wartenummer in der Zulassungsbehörde zu ziehen. Die Anwesenheit im Wartebereich ca. 10 Minute vor dem Termin ist ausreichend. Sollten sich zum vereinbarten Termin in der Kfz-Zulassungsbehörde alle Mitarbeiterinnen und Mitbarbeiter in der Sachbearbeitung befinden, kann es trotz Terminreservierung zu kürzeren Wartezeiten kommen, die sich aber im Rahmen von 10 – 15 Minuten halten dürften.
Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.
Bereits seit 01.01.2008 dürfen Kfz-Anmeldungen nur noch durchgeführt werden, wenn vom Antragsteller eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorgelegt wird. Die bisherigen Einzugsermächtigungen wurden seit 15.03.2014 durch die sogenannten SEPA-Lastschriftmandate (PDF) ersetzt. In diesen Mandaten müssen anstelle der BLZ und Konto-Nr. nunmehr IBAN und BIC angegeben werden. IBAN und BIC finden sich auf Ihren Kontoauszügen oder können über einen sogenannten IBAN-Rechner im Internet ermittelt werden. Weichen Fahrzeughalter und Steuerzahler voneinander ab, so muss das SEPA-Lastschriftformular von beiden unterschrieben werden.
Die Vordrucke für die SEPA-Lastschriftmandate finden Sie bei uns auch unter dem Punkt "Formulare".
Fahrzeuge, für die erstmals eine deutsche Zulassungsbescheinigung (Kfz-Brief) ausgestellt werden soll, müssen vor der Anmeldung zur Identifizierung (Überprüfung der Fahrgestellnummer) bei der Zulassungsbehörde vorgefahren werden.
Ausnahmen von der Vorführpflicht gibt es nur, wenn das Fahrzeug vor der Zulassung bei einer deutschen Prüforganisation (TÜV, DEKRA...) vorgeführt wurde oder die Überprüfung der Fahrgestellnummer durch das ausliefernde Autohaus schriftlich bestätigt und samt Foto der eingeschlagenen Fahrgestellnummer (nicht des Typenschildes) bei der Zulassung vorgelegt wird. Einen Vordruck für diese Bestätigung durch das Autohaus finden Sie auch unter dem Menüpunkt Formulare/Fahrzeugidentifizierung (PDF).
„Fahrzeughalter ist, wer ein Kfz für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst zu bestimmen.“
Da dies bei einem Minderjährigen nicht der Fall sein kann, muss eine Zulassung auf Kinder und Jugendliche verweigert werden. Schon alleine aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis bzw. auch nicht absehbaren Fahrerlaubnis fehlt es an der Verfügungsgewalt.
Die Zulassung eines Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist daher nur bei behinderten Personen möglich bzw. bei Jugendlichen, die kurz vor dem Erwerb des Führerscheines stehen.
Antragsteller, die eine Schwerbehinderung haben oder die ein Fahrzeug in der Land- oder Forstwirtschaft verwenden, haben die Möglichkeit, eine Minderung bzw. Befreiung von der Kfz-Steuer zu beantragen. Firmen, Behörden und ähnliche Einrichtungen/Organisationen können bei der Verwendung eines Fahrzeuges z.B. im Straßen- und Wegebau, Feuerwehr- und Rettungsdienst sowie Busse im Linienverkehr und Fahrzeuge im Schaustellergewerbe oder Containerdienst ebenfalls Minderungen bei der Kfz-Steuer beantragen.
Die entsprechenden Anträge und Merkblätter finden Sie unter der Rubrik „Formulare“. Diese sind vor der Zulassung vom Antragsteller auszufüllen und im Zuge der Fahrzeuganmeldung bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Für Elektrofahrzeuge oder bestimmte Hybridfahrzeuge kann ein Kennzeichen mit der Endung „E“ zugeteilt werden. Einige Städten und Gemeinden bieten für gekennzeichnete Elektrofahrzeuge ausgewiesene, gebührenfreie Parkplätze an. Die Zuteilung eines „E-Kennzeichens“ erfolgt allerdings nur auf Antrag des Fahrzeughalters und nicht automatisch aufgrund der Fahrzeugdaten.
Sie können sich für Ihren Zulassungsvorgang vorab ein Wunschkennzeichen online aussuchen und auf Ihren Namen reservieren. Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 12,80 Euro an.
Bitte beachten Sie, dass bei Saison-, Oldtimer- („H“) oder Elektrokennzeichen („E“) der Zusatz (Saisonzeitraum, „H“ oder „E“) an die gewählte Nummer angehängt wird und das ausgesuchte Wunschkennzeichen daher inklusive des Landkreiskürzels maximal 7 Stellen haben darf. Die Eingabe der Endung bereits beim Auswählen des Kennzeichens ist nicht möglich.
Bitte lassen Sie die Kennzeichen nicht vorab anfertigen, sondern erst nach Vorlage der zur Anmeldung Ihres Fahrzeuges benötigten Unterlagen. Wir weisen darauf hin, dass auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens kein Rechtsanspruch besteht.
Zum Anfertigen der Kennzeichentafeln finden Sie in der näheren Umgebung des Landratsamtes nachfolgend aufgelistete Schilderdienste:
„Der freundliche Schilderdienst/EHA“ (ca. 150 m)
Salzburgerstraße 62a
83435 Bad Reichenhall
Telefon: +49 8651 766071
Fax: +49 8651 766072
Schilder Kürzinger (ca. 150 m)
Salzburger Straße 62a
83435 Bad Reichenhall
Telefon: +49 8651 7675580
Schilder Gasch (ca. 300 m)
Glasergasse 18
83435 Bad Reichenhall
Telefon + Fax: +49 8651 2828
Firma autofit-schwab
Traunsteiner Straße 4
83395 Freilassing
Telefon: +49 8654 7701485
Fax: +49 8654 7701486
Weitere Anbieter finden Sie im Internet.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.