Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.
Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gelten für
Im Landkreis Berchtesgadener Land sind wesentliche Aufgaben der Abfallentsorgung auf die kreisangehörigen Gemeinden delegiert, darunter auch die Entsorgung von Haus- und Sperrmüll.
Keine Gemeinde im Landkreis führt aktuell noch eine (kostenlose) Sperrmüllabfuhr durch. Die Abfallbesitzer kümmern sich in eigener Verantwortung um die Entsorgung. Dies kann durch den Selbsttransport zu einer Entsorgungsanlage (oder zu einem privaten Entsorger) geschehen. Sollte der Abfallbesitzer dazu selbst nicht in der Lage sein, kann er sich eines Containerdienstes oder eines anderen beliebigen Dienstleisters bedienen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Abfallberatung des Landkreises nach der für Sie besten Lösung.
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
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