Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.
Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gelten für
Im Landkreis Berchtesgadener Land sind wesentliche Aufgaben der Abfallentsorgung auf die kreisangehörigen Gemeinden delegiert, darunter auch die Entsorgung von Haus- und Sperrmüll.
Keine Gemeinde im Landkreis führt aktuell noch eine (kostenlose) Sperrmüllabfuhr durch. Die Abfallbesitzer kümmern sich in eigener Verantwortung um die Entsorgung. Dies kann durch den Selbsttransport zu einer Entsorgungsanlage (oder zu einem privaten Entsorger) geschehen. Sollte der Abfallbesitzer dazu selbst nicht in der Lage sein, kann er sich eines Containerdienstes oder eines anderen beliebigen Dienstleisters bedienen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Abfallberatung des Landkreises nach der für Sie besten Lösung.
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
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