Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Wohnungsbindung und Wohnberechtigung

Bezahlbarer Wohnraum steht auch Menschen mit niedrigem Einkommen zur Verfügung


Eine angemessene Wohnung für sich und seine Familie zu haben, zählt zu den elementaren Bedürfnissen des Menschen. Der Freistaat Bayern hat deswegen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch Menschen mit niedrigerem Einkommen bezahlbaren Wohnraum finden und Wohnraum erhalten.  
 

Für einkommensschwächere Wohnungssuchende gibt es im Landkreis Berchtesgadener Land Wohnungen, die der Wohnungsbindung unterliegen und zu günstigeren Mietkonditionen angeboten werden. Wohnungsunternehmen erhalten auf Antrag Fördergelder zur Errichtung von Mietwohnungen, wenn sie sich bereit erklären, sowohl die Miethöhe als auch die Auswahl der Mieter vertraglichen Regelungen anzupassen.
 

Voraussetzung für den Bezug einer gebundenen Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines. Den Antrag auf den Wohnberechtigungsschein reichen Sie bei Ihrer Wohngemeinde ein. Ausgestellt wird der Wohnberechtigungsschein vom Landratsamt. Für die Vergabe der Wohnungen sind bei uns im Landkreis die Gemeinden zuständig.


Gerne beraten wir Sie über die rechtlichen Voraussetzungen einer Wohnberechtigung. Um eine detaillierte Prüfung Ihres Anliegens zu gewährleisten, können Sie uns eine E-Mail an die im Kontaktfeld genannte Adresse senden oder telefonisch Kontakt aufnehmen.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein beantragen?

Ansprechpartner für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheines ist grundsätzlich die Wohngemeinde. Für Auskünfte und rechtliche Beratung stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des Landratsamtes zur Verfügung.


Die Antragsformulare für den Wohnberechtigungsschein und die Zusatzförderung sind auch online auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zu finden.

Kann ich den Wohnberechtigungsschein auch online beantragen?

Über das Bayernportal kann der Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins vollständig online eingereicht werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit, gescannte oder abfotografierte Unterlagen online hochzuladen. Der Zugang zum Formularserver im Bayernportal erfolgt über folgenden Link:

Wer stellt den Wohnberechtigungsschein aus?

 Für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines ist das Landratsamt zuständig.   

Was kostet der Wohnberechtigungsschein und wie lange ist er gültig?

Der allgemeine Wohnberechtigungsschein kostet 15 Euro, der gezielte (für eine bestimmte Wohnung) 20 Euro. Für Antragsteller, die Grundsicherung oder ALG II erhalten, kostet der Schein 10 Euro.

Ausnahmenutzungsgenehmigung für sozial gebundenen Wohnraum

Anforderung einer Bestätigung über die Eigenschaft "öffentlich geförderte Wohnung

Erfüllung von Anzeige- und Mitteilungspflichten bei sozial gebundenem Wohnraum