Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Wenn Sie Ihr Auto im angemeldeten Zustand veräußert haben, so sind Sie nach § 13 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung verpflichtet, der Zulassungsbehörde den Verkauf umgehend mitzuteilen. Dazu müssen Sie uns einen gültigen Kaufvertrag mit Anschrift von Käufer und Verkäufer sowie beiden Unterschrift und Angaben zum Fahrzeug vorlegen. Der Kaufvertrag muss auch Angaben zum Verbleib der Fahrzeugdokumente enthalten; bei noch zugelassenen Fahrzeugen auch den Hinweis über den Verbleib der Kennzeichen.
Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so bleiben Sie bis zur Ummeldung des Fahrzeuges steuer- und versicherungspflichtiger Fahrzeughalter und müssen unter Umständen für Ordnungswidrigkeiten des neuen Eigentümers haften.
Eine Verkaufsmitteilung finden sie unter der Rubrik „Formulare“. Einen Musterkaufvertrag finden Sie online auf der Seite des TÜV-Süd (PDF) oder des ADAC (PDF).
Bei abgemeldeten Fahrzeugen entfällt die Mitteilungspflicht an die Zulassungsbehörde.
Ab 01.07.2020 werden in der Kfz-Zulassungsbehörde nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Zulassungsvorgang zu reservieren.
Zur Bestätigung des Termins wird per E-Mail eine Reservierungsbestätigung versendet, die dann auch die Möglichkeit enthält, den reservierten Termin wieder zu stornieren, falls es erforderlich ist. Der reservierte Termin wird zum entsprechenden Zeitpunkt automatisch in das Aufrufsystem der Kfz-Zulassungsbehörde eingespielt. Es ist nicht erforderlich, eine weitere Wartenummer in der Zulassungsbehörde zu ziehen. Die Anwesenheit im Wartebereich ca. 10 Minute vor dem Termin ist ausreichend. Sollten sich zum vereinbarten Termin in der Kfz-Zulassungsbehörde alle Mitarbeiterinnen und Mitbarbeiter in der Sachbearbeitung befinden, kann es trotz Terminreservierung zu kürzeren Wartezeiten kommen, die sich aber im Rahmen von 10 – 15 Minuten halten dürften.
Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.