Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Bewachungsgewerbe

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis und dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen, die über die für die Ausübung der Tätigkeit notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden sind bzw. eine Sachkundeprüfung abgelegt haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
  • Nachweis über die vorgeschriebene Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung
  • Nachweis über die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten und über einen ausreichenden Versicherungsschutz
  • gegebenenfalls Auszug aus dem Handelsregister
  • Antragsformular (PDF) bei der Gemeinde oder dem Landratsamt erhältlich

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden und seines Personals, die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten, Vertrautsein mit den bzw. Kenntnis der für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften, ausreichende Haftpflichtversicherung