Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis und dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen, die über die für die Ausübung der Tätigkeit notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden sind bzw. eine Sachkundeprüfung abgelegt haben.
Die Unterlagen sind bitte als gut leserliche Kopie einzureichen, da Originaldokumente grundsätzlich nicht zurückgesandt werden. Sollte ausnahmsweise doch ein Dokument im Original übersendet worden sein, welches von Ihnen jedoch noch weiter benötigt wird, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Landratsamt in Verbindung. Sofern die Vorlage von Dokumenten im Original erforderlich sein sollte, wird dies gesondert mitgeteilt.
Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden und seines Personals, die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten, Vertrautsein mit den bzw. Kenntnis der für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften, ausreichende Haftpflichtversicherung