Liebe Besucherinnen und Besucher
der Website des Landratsamtes Berchtesgadener Land,
das Landratsamt Berchtesgadener Land ist für den Besucherverkehr eingeschränkt geöffnet. Persönliche Gespräche sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes. Folglich dürfen Verkaufsstellen generell werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein.
Das Ladenschlussgesetz bzw. hierzu erlassene Verordnungen sieht allerdings auch zahlreiche Ausnahme- und Sonderregelungen, z.B. für Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten, Verkaufsstellen für Bäcker- und Konditorwaren sowie Sonderöffnungen anlässlich von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen, vor. Zuständig für die Aufsicht ist neben dem Landratsamt Berchtesgadener Land die jeweilige Gemeinde.