In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes. Folglich dürfen Verkaufsstellen generell werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein.
Das Ladenschlussgesetz bzw. hierzu erlassene Verordnungen sieht allerdings auch zahlreiche Ausnahme- und Sonderregelungen, z.B. für Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten, Verkaufsstellen für Bäcker- und Konditorwaren sowie Sonderöffnungen anlässlich von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen, vor. Zuständig für die Aufsicht ist neben dem Landratsamt Berchtesgadener Land die jeweilige Gemeinde.