Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Mit dem Fahrrad unterwegs im Berchtesgadener Land

Zahlreiche Alltags- und Freizeitradwege bis hin zu anspruchsvollen Bergradrouten stehen im Berchtesgadener Land zur Auswahl. Zudem ist die Mitnahme von Fahrrädern in allen Nahverkehrszügen im Landkreis kostenfrei.

Alltagsradwegenetz

Beim Alltagsradverkehr kommt es darauf an, ganzjährig möglichst schnell, sicher und direkt von A nach B zu radeln für Ausbildung, Beruf oder Erledigungen. Die Zuständigkeit für Einrichtung, Unterhalt und Beschilderung von Alltagsradwegen liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Straßenbaulastträgern.


Basis für die Beschilderung des Alltagsradwegenetzes war zunächst die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für ein landkreisweites Streckennetz inkl. einer detaillierten Beschilderungsplanung in den Jahren 2020 und 2021. Dieses Umsetzungskonzept wurde über LEADER kofinanziert:

Das Projekt „Alltagsradwegenetz Berchtesgadener Land – Umsetzungskonzept“ wird durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert.

Im Jahr 2023 wird eine Beschilderung der Alltagsradwege im ganzen Landkreis vorgenommen. Diese Beschilderung wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert:

Projektlaufzeit:

01.08.2022 bis 31.07.2024

Projekttitel:

Alltagsradwegenetz Berchtesgadener Land – Beschilderungsmaterial

Förderkennzeichen:

67K19192

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Touristisches Radwegenetz

Über das touristische Radwegenetz im Berchtesgadener Land können Sie sich auf den Internetseiten des Zweckverbandes Bergerlebnis Berchtesgaden, der Bad Reichenhall Tourismus und Stadtmarketing GmbH oder in den jeweiligen Tourismusinformationen der Gemeinden informieren.


Zuständig für die Beschilderung der touristischen Radrouten und Mountainbiketouren sind die Gemeinden, die bei dieser Aufgabe vom Landratsamt Berchtesgadener Land unterstützt werden.

Kostenfreie Fahrradbeförderung mit der Bahn

Fahrräder können in den Nahverkehrszügen gratis im ganzen Landkreis von Laufen über Freilassing bis Berchtesgaden sowie von Teisendorf bis zum Hauptbahnhof Salzburg befördert werden. Der Landkreis Berchtesgadener hat mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprechende Verträge abgeschlossen und kommt für die Kosten pauschal auf. Die Radmitnahme steht immer unter dem Vorbehalt von verfügbaren Fahrradstellplätzen. 
 

Auch über die Landkreisgrenzen hinaus bestehen Angebote zur kostenfreien Radmitnahme. Folgend sind alle Bahnstrecken mit kostenfreier Radbeförderung in den beiden Liniennetzen von Bayerischer Regiobahn (BRB) und Südostbayernbahn (SOB) gekennzeichnet.

Wichtige Hinweise

  • In dem zwischen Freilassing und Berchtesgaden verkehrenden IC Königssee bleibt die Radmitnahme kostenpflichtig.

  • Auf die Beförderung der Fahrräder besteht kein Anspruch. Das Zugbegleitpersonal darf die Mitnahme von Fahrrädern aus Platz- und Sicherheitsgründen untersagen. 

  • Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwägen haben bei der Beförderung stets Vorrang gegenüber Radfahrern. 

  • Zu den Stoßzeiten an Werktagen morgens zwischen 7 Uhr und 8 Uhr sowie mittags zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr ist grundsätzlich mit eingeschränkten Beförderungskapazitäten zu rechnen.

  • Radreise-Gruppen mit mehr als 6 Personen können aus Platzgründen in der Regel nicht mitgenommen werden. 

  • Bei Schienenersatzverkehren mit Bussen ist eine Fahrradmitnahme in der Regel nicht möglich.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist Ansprechpartner für Anregungen und Beschwerden?

Anliegen zu Einrichtung, Unterhalt und Beschilderung von Radwegen sind an die jeweilige Gemeindeverwaltung zu richten. Für die Radmitnahme im Zug empfiehlt sich immer eine Kontaktaufnahme direkt mit dem betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Wo finde ich nähere Infos zur kostenlosen Fahrradmitnahme in den Nahverkehrszügen?

siehe "Kostenfreie Fahrradbeförderung mit der Bahn" (oben)