Für Belange der Land- und Forstwirtschaft ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständige Fachbehörde. In einigen Rechtsbereichen ist allerdings auch das Landratsamt Ansprechpartner für Waldbesitzer und Eigentümer von landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Neben dem Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes im Rahmen von Veräußerungen land- und forstwirtschaftlicher Flächen werden auch die Anzeigen über Verpachtungen von landwirtschaftlichen Flächen und Betrieben über das Landratsamt abgewickelt.
Im Zusammenwirken der Land- und Forstwirte mit dem Naturschutz können über das Landratsamt Förderprogramme genutzt werden. Themenbereiche, wie Grünlandumbruch oder Wegebau, werden gemeinsam von Landratsamt und Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten behandelt und entschieden.
Fachlicher Naturschutz für Saaldorf-Surheim / Sprechzeiten: Montag - Mittwoch vormittags sowie am Donnerstag
Fachlicher Naturschutz für Teisendorf, Ainring, Berchtesgaden, gemeindefreies Gebiet Eck / Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr.
Fachlicher Naturschutz für Freilassing, Bad Reichenhall, Bischofswiesen/ Sprechzeiten: Mo., Dienstag-Vormittag, Mi., Donnerstag-Vormittag
Fachlicher Naturschutz für Anger, Schneizlreuth, Marktschellenberg, gemeindefreies Gebiet Schellenberg / Sprechzeiten: Montag bis Freitag, immer vormittags
Fachlicher Naturschutz für Ramsau, Piding, Bayerisch Gmain / Sprechzeiten: Montag-Vormittag, Di., Do., Fr.
Fachlicher Naturschutz für Laufen und Schönau am Königssee