Für Belange der Land- und Forstwirtschaft ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständige Fachbehörde. In einigen Rechtsbereichen ist allerdings auch das Landratsamt Ansprechpartner für Waldbesitzer und Eigentümer von landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Neben dem Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes im Rahmen von Veräußerungen land- und forstwirtschaftlicher Flächen werden auch die Anzeigen über Verpachtungen von landwirtschaftlichen Flächen und Betrieben über das Landratsamt abgewickelt.
Im Zusammenwirken der Land- und Forstwirte mit dem Naturschutz können über das Landratsamt Förderprogramme genutzt werden. Themenbereiche, wie Grünlandumbruch oder Wegebau, werden gemeinsam von Landratsamt und Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten behandelt und entschieden.
Fachlicher Naturschutz für Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden
Fachlicher Naturschutz für Ainring, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain und Teisendorf
Fachlicher Naturschutz für Anger, Marktschellenberg und Schneizlreuth
Fachlicher Naturschutz für Berchtesgaden, Bischofswiesen, Freilassing und Piding
Fachlicher Naturschutz für Laufen und Schönau am Königssee