Auf Antrag erstattet der Gutachterausschuss Gutachten über den Verkehrswert gemäß § 194 Baugesetzbuch von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Eigentumswohnungen. Ebenso können Gutachten über Rechte an Grundstücken erstellt werden.
Verkehrswertgutachten unterliegen der Gebührenpflicht gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse (BayGaV); die Gebühr orientiert sich im Wesentlichen am ermittelten Verkehrswert zuzüglich Grundpauschale, Auslagen und Umsatzsteuer.
Für die Beantragung eines kostenpflichtigen Verkehrswertgutachtens füllen Sie bitte das entsprechende Antragsformular (siehe Formulare) aus und schicken es per Post oder Telefax an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Berchtesgadener Land.
Bei weiteren Fragen und für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.