Staaten, die nicht Mitglied oder Vertragspartei der EU sind, werden gemeinhin als Drittstaaten bezeichnet. Für alle Staatsbürger der Drittstaaten gilt das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), sofern sie nicht bevorrechtigte Personen sind. Die Schweiz nimmt momentan eine Sonderrolle ein.
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Stellv. Arbeitsbereichsleitung Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich J - K
Sachbearbeitung Drittstaatangehörige für den Buchstabenbereich A, Ba - Bq
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