Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Aufgrund von personellen Engpässen ist eine Bearbeitung von Anträgen zu den Förderprogrammen der Eigenwohnraumförderung derzeit leider nur eingeschränkt möglich.
Wir bedauern diesen Umstand und bitten um Ihr Verständnis.
„Bauen ist eine Lust, nur kostet es Geld“ (Sprichwort)
Den Traum vom Eigenheim können sich insbesondere Familien mit Kindern oft nicht leisten, da die monatliche Belastung durch Zins- und Tilgungsleistungen zu hoch ist. Hier unterstützt der Staat mit zwei Förderprogrammen:
Gefördert werden Haushalte, die verschiedene Voraussetzungen erfüllen müssen. Durch die Anrechnung von Frei- und Abzugsbeträgen kann auch bei mittleren und höheren Einkommensgruppen eine Förderung in Betracht kommen.
Wichtig ist, dass die Darlehensanträge jeweils vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Wenn Sie mit der Baumaßnahme bereits begonnen haben bzw. der Kaufvertrag bereits abgeschlossen wurde, ist eine Förderung leider nicht mehr möglich.
Nähere Informationen sowie die Antragsformulare für die Eigenwohnraumförderung erhalten Sie hier: Förderung von Wohneigentum - neues Baukonjunkturprogramm
Gerne beraten wir Sie über die Fördermöglichkeiten. Um eine detaillierte Prüfung Ihres Anliegens zu gewährleisten, können Sie uns eine E-Mail an die im Kontaktfeld genannte Adresse senden oder telefonisch Kontakt aufnehmen.
Gefördert werden
Folgende persönliche Voraussetzungen sind zu beachten:
Voraussetzung für die Förderung ist auch, dass Eigenkapital für den Bau bzw. Erwerb der Immobilie vorhanden ist (Mindesteigenkapital: 15 % der Gesamtsumme). Schließlich muss die finanzielle Belastung durch den Kauf oder die Baumaßnahme tragbar sein. D.h., nach Abzug der Kosten für die Finanzierung muss noch genügend Einkommen vorhanden sein, um den Familienunterhalt gewährleisten zu können, z.B. beim Zwei-Personen-Haushalt ein Mindestunterhalt von 1.250 Euro.
Beim Erwerb eines Grundstücks zur Bebauung beträgt die zulässige Grundstücksgröße maximal 600 m² (hier sind unter bestimmten Voraussetzungen geringfügige Überschreitungen möglich). Die zulässige Gesamtwohnfläche eines Hauses liegt bei 100 m² (Grundmaß für zwei Personen), bei einer Eigentumswohnung bei 75 qm. Ein notwendiges Arbeitszimmer wird mit 15 m² angerechnet; Kinder bzw. weitere Personen ebenfalls mit je 15 m². Die zulässige Gesamtwohnfläche darf grundsätzlich nicht überschritten werden.
Das Wohnungsbauprogramm bietet ein Darlehen zu einem Zinssatz von 0,5 % (max. 50.000 Euro). In Verbindung mit diesem Darlehen gibt es noch pro Kind einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR. Das Zinsverbilligungsprogramm bietet ein auf 10 oder 15 Jahre zinsverbilligtes Darlehen oder ein Volltilgerdarlehen, das hinsichtlich Zins- und Tilgungshöhe so kalkuliert ist, dass das Darlehen nach 30 Jahren abbezahlt ist.
Die aktuellen Zinssätze finden Sie hier.
Die Darlehenshöhe beträgt jeweils maximal 1/3 der Gesamtkosten, wobei die Darlehen des Wohnungsbauprogramms und des Zinsverbilligungsprogramms auch kombiniert werden können.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Die Feststellung, ob bzw. in welcher Höhe in Ihrem Fall die Förderung über ein Darlehen der BayernLabo in Frage kommt, erfordert jedoch eine umfangreiche Prüfung unter Beteiligung externer Stellen. Um eine erfolgreiche Förderberatung zu garantieren, wird deshalb darum gebeten, möglichst frühzeitig einen Termin im Landratsamt zu vereinbaren.
Bei sehr kurzfristigen Anfragen, die uns nur wenige Tage vor Kaufvertragsabschluss erreichen, kann unter Umständen das Förderverfahren nicht mehr abgeschlossen werden, so dass eine Förderung nicht mehr möglich ist.
Erreichbarkeit: Donnerstag ganztags & Freitag vormittags