„Bauen ist eine Lust, nur kostet es Geld“ (Sprichwort)
Bitte beachten Sie: Der Freistaat Bayern hat die Mittelzusagen für Maßnahmen der Eigenwohnraumförderung sowie der Anpassungsförderung zurückgezogen. Neue Förderzusagen für Vorhaben, die bisher nicht bewilligt sind und bei denen auch kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt wurde, können daher nicht gegeben werden. Bereits erteilte Bewilligungen werden noch abfinanziert. Auch für alle erteilten vorzeitigen Maßnahmenbeginne werden im Weiteren Förderungen bewilligt werden können. Derzeit ist nicht absehbar, wann und in welchem Umfang wir mit der Zuteilung von Mitteln für die Förderung neuer Vorhaben rechnen können.
Dagegen läuft das bayerische Zinsverbilligungsprogramm weiter. Die Zinsverbilligung in diesem Programm wird erhöht. Die neuen Konditionen sind auf der Homepage der BayernLabo (s. u. „weiterführende Links“) abrufbar.
Den Traum vom Eigenheim können sich insbesondere Familien mit Kindern oft nicht leisten, da die monatliche Belastung durch Zins- und Tilgungsleistungen zu hoch ist. Hier unterstützt der Staat mit zwei Förderprogrammen:
Gefördert werden Haushalte, die verschiedene Voraussetzungen erfüllen müssen. Durch die Anrechnung von Frei- und Abzugsbeträgen kann auch bei mittleren und höheren Einkommensgruppen eine Förderung in Betracht kommen.
Wichtig ist, dass die Darlehensanträge jeweils vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Wenn Sie mit der Baumaßnahme bereits begonnen haben bzw. der Kaufvertrag bereits abgeschlossen wurde, ist eine Förderung leider nicht mehr möglich.
Nähere Informationen sowie die Antragsformulare für die Eigenwohnraumförderung erhalten Sie hier: Förderung von Wohneigentum - neues Baukonjunkturprogramm
Gerne beraten wir Sie über die Fördermöglichkeiten. Um eine detaillierte Prüfung Ihres Anliegens zu gewährleisten, können Sie uns eine E-Mail an die im Kontaktfeld genannte Adresse senden oder telefonisch Kontakt aufnehmen.
Die Konditionen des bayerischen Zinsverbilligungsprogramms haben sich stark verändert. Die aktuellen Konditionen sind einsehbar unter:
Zinsinformationen Eigenwohnraum | BayernLabo: BayernLabo
Die Fördermittel, die dem Landkreis Berchtesgadener Land zur Verfügung stehen, werden von der Regierung von Oberbayern festgesetzt. Die Mittel sind begrenzt. Zuschüsse und staatliche Darlehen werden daher anhand sozialer Dringlichkeit vergeben.
Gefördert werden
Folgende persönliche Voraussetzungen sind zu beachten:
Voraussetzung für die Förderung ist auch, dass Eigenkapital für den Bau bzw. Erwerb der Immobilie vorhanden ist (Mindesteigenkapital: 25 % der Gesamtsumme). Die finanzielle Belastung durch den Kauf oder die Baumaßnahme muss tragbar sein. D.h., nach Abzug der Kosten für die Finanzierung muss noch genügend Einkommen vorhanden sein, um den Familienunterhalt gewährleisten zu können. Ein Beispiel: verbleibender Mindestunterhalt für Hauptperson 1.200 €, je weitere Person 300 €, ab dem 3. Kind 250 €. Das heißt bei einem 5-Personen-Haushalt mit zwei Erwachsenen und drei Kindern müssen 2.350 € verbleiben, um den Lebensunterhalt zu sichern. Zu beachten ist auch, dass die Fixkosten der Darlehen je nach Höhe der Darlehen und Höhe der Zinsen und Tilgung variieren.
Beim Erwerb eines Grundstücks zur Bebauung beträgt die zulässige Grundstücksgröße maximal 600 m² (hier sind unter bestimmten Voraussetzungen geringfügige Überschreitungen möglich). Die zulässige Gesamtwohnfläche eines Hauses liegt bei 100 m² (Grundmaß für zwei Personen), bei einer Eigentumswohnung bei 75 qm. Ein notwendiges Arbeitszimmer wird mit 15 m² angerechnet; Kinder bzw. weitere Personen ebenfalls mit je 15 m². Die zulässige Gesamtwohnfläche darf grundsätzlich nicht überschritten werden.
Das Wohnungsbauprogramm bietet ein Darlehen zu einem Zinssatz von 0,5 %. In Verbindung mit diesem Darlehen gibt es noch pro Kind einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 EUR und beim Erwerb einer bereits bestehenden Immobilie einen Zuschuss für den Zweiterwerb von 10% aber maximal 50.000 EUR. Das Zinsverbilligungsprogramm bietet ein auf 10 oder 15 Jahre zinsverbilligtes Darlehen oder ein Volltilgerdarlehen, das hinsichtlich Zins- und Tilgungshöhe so kalkuliert ist, dass das Darlehen nach 30 Jahren abbezahlt ist.
Die aktuellen Zinssätze finden Sie hier.
Die Darlehenshöhe beträgt jeweils maximal 1/3 der Gesamtkosten, wobei die Darlehen des Wohnungsbauprogramms und des Zinsverbilligungsprogramms auch kombiniert werden können.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Die Feststellung, ob bzw. in welcher Höhe in Ihrem Fall die Förderung über ein Darlehen der BayernLabo in Frage kommt, erfordert jedoch eine umfangreiche Prüfung unter Beteiligung externer Stellen. Um eine erfolgreiche Förderberatung zu garantieren, wird deshalb darum gebeten, möglichst frühzeitig einen Termin im Landratsamt zu vereinbaren.
Bei sehr kurzfristigen Anfragen, die uns nur wenige Tage vor Kaufvertragsabschluss erreichen, kann unter Umständen das Förderverfahren nicht mehr abgeschlossen werden, so dass eine Förderung nicht mehr möglich ist.
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Die Informationen zum Datenschutz können beim Landratsamt auch in Papierform angefordert werden.