„Bauen ist eine Lust, nur kostet es Geld“ (Sprichwort)
Den Traum vom Eigenheim können sich insbesondere Familien mit Kindern oft nicht leisten, da die monatliche Belastung durch Zins- und Tilgungsleistungen zu hoch ist. Hier unterstützt der Staat mit dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm – dieses fördert vor allem junge Familien beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung mit Hilfe eines zinsverbilligten Darlehens.
Wichtig ist, dass die Darlehensanträge jeweils vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Wenn Sie mit der Baumaßnahme bereits begonnen haben oder der Kaufvertrag bereits abgeschlossen wurde, ist eine Förderung leider nicht mehr möglich.
Nähere Informationen sowie die Antragsformulare für die Eigenwohnraumförderung erhalten Sie hier: Förderung von Wohneigentum
Gerne beraten wir Sie über die Fördermöglichkeiten.
Um eine detaillierte Prüfung Ihres Anliegens zu gewährleisten, können Sie uns eine E-Mail an die im Kontaktfeld genannte Adresse senden oder telefonisch Kontakt aufnehmen.
Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch beim zuständigen Sachbearbeiter erforderlich. Er gibt Auskunft darüber, ob oder in welchem Umfang eine Förderung möglich sein kann.
Gefördert werden
Folgende persönliche Voraussetzungen sind zu beachten:
Voraussetzung für die Förderung ist auch, dass Eigenkapital für den Bau bzw. Erwerb der Immobilie vorhanden ist (Mindesteigenkapital: 25 % der Gesamtsumme). Die finanzielle Belastung durch den Kauf oder die Baumaßnahme muss tragbar sein. D.h., nach Abzug der Kosten für die Finanzierung muss noch genügend Einkommen vorhanden sein, um den Familienunterhalt gewährleisten zu können. Ein Beispiel: verbleibender Mindestunterhalt für Hauptperson 1.200 €, je weitere Person 300 €, ab dem 3. Kind 250 €. Das heißt bei einem 5-Personen-Haushalt mit zwei Erwachsenen und drei Kindern müssen 2.350 € verbleiben, um den Lebensunterhalt zu sichern. Zu beachten ist auch, dass die Fixkosten der Darlehen je nach Höhe der Darlehen und Höhe der Zinsen und Tilgung variieren.
Beim Erwerb eines Grundstücks zur Bebauung beträgt die zulässige Grundstücksgröße maximal 600 m² (hier sind unter bestimmten Voraussetzungen geringfügige Überschreitungen möglich). Die zulässige Gesamtwohnfläche eines Hauses liegt bei 100 m² (Grundmaß für zwei Personen), bei einer Eigentumswohnung bei 75 qm. Ein notwendiges Arbeitszimmer wird mit 15 m² angerechnet; Kinder bzw. weitere Personen ebenfalls mit je 15 m². Die zulässige Gesamtwohnfläche darf grundsätzlich nicht überschritten werden.
Die Darlehenshöhe des Zinsverbilligungsprogramms beträgt maximal ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Die Feststellung, ob bzw. in welcher Höhe in Ihrem Fall die Förderung über ein Darlehen der BayernLabo in Frage kommt, erfordert jedoch eine umfangreiche Prüfung unter Beteiligung externer Stellen. Um eine erfolgreiche Förderberatung zu garantieren, wird deshalb darum gebeten, möglichst frühzeitig einen Termin im Landratsamt zu vereinbaren.
Bei sehr kurzfristigen Anfragen, die uns nur wenige Tage vor Kaufvertragsabschluss erreichen, kann unter Umständen das Förderverfahren nicht mehr abgeschlossen werden, so dass eine Förderung nicht mehr möglich ist.
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Die Informationen zum Datenschutz können beim Landratsamt auch in Papierform angefordert werden.